Künftig können im Geschäftsverkehr Zahlungsfristen von bis zu höchstens 60 Tage vereinbart werden.

Pinneberg/Berlin. Eine längere Frist sei nur dann zulässig, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Ernst Dieter Rossmann aus Elmshorn, wenn sie ausdrücklich getroffen und für den Gläubiger nicht grob nachteilig ist. Zugleich sieht er im Gesetzesbeschluss der Großen Koalition ein Zeichen der Selbstverpflichtung für die öffentliche Hand. „Auch hier muss vorbildhaft gezahlt werden und die Fristen müssen auch eingehalten werden.“ Deshalb werden jetzt striktere Fristen für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern festgesetzt. Hier werden die Zahlungsfristen auf höchstens 30 Tage beschränkt.

Bisher mussten gerade mittelständische Betriebe und das Handwerk finanziell viel zu weit in Vorleistung treten. Rechnungen wurden meist erst spät gezahlt. Für die kleineren und mittleren Unternehmer ein großes Risiko, denn sie liefen Gefahr, eigene Rechnungen und Angestellte nicht mehr bezahlen zu können. Zahlungsunfähigkeit und daraus resultierende Insolvenzen waren oft die Folge.