Eine Glosse von Rainer Burmeister

Haben Sie es schon bemerkt? Es ist Halbzeit, um einen derzeit aktuellen Begriff zu verwenden. Das Jahr 2014 ist zur Hälfte rum. Und mit Beginn der zweiten Halbzeit zum 1. Juli sind wieder einige neue Regelungen in Kraft getreten. Ich nenne als Beispiel nur die Stichwörter Rente mit 63, Mütterrente, Warnwestenpflicht und billigeres Telefonieren aus und in Auslandsnetzen.

Alles klar? Mir nicht. Folgende Fragen brennen mir auf den Nägeln: Müssen alle 63er-Rentner jetzt Warnwesten tragen? Unterliegen verrentete Mütter von vor 1992 geborenen Kindern ebenfalls der Warnwestenpflicht? Was passiert, wenn deren Sprösslinge ohne die Schutzhülle herumlaufen? Weshalb ist auch in fünfsitzigen Autos nur eine Warnweste an Bord vorgeschrieben? Ist die Rettungsjoppe mit den anderen Insassen zu wechseln? Und wenn, wie oft?

Es geht noch weiter: Sind Auslandstelefonate jetzt auch ohne angelegte Warnweste billiger? Stimmt es, dass von Banken und Sparkassen bei extremer Überziehung des Dispo-Kredits seit Monatsbeginn rote Warnwesten an den Kontoinhaber ausgegeben werden? Mein Eindruck ist, dass die Möglichkeiten für den Einsatz der Schutzkleidung längst nicht ausgereizt sind. So wäre es doch sinnvoll, beim Überqueren extrem verkehrsbelasteter Ortsdurchfahrten wie in Pinneberg, Rellingen und Halstenbek die Überzieher vorzuschreiben. Warnwesten könnten dann – ähnlich wie Hundekotbeutel – in speziellen Behältern als Abreißware am Straßenrand bereitgestellt werden. Notfalls auch gegen Gebühr, damit die Kommune aus den roten Zahlen kommt.