Gilt der alte Name wieder?

30. Mai Leserbrief „Beschluss akzeptieren“

Es ist ein Irrtum, dass das „Birkenwäldchen“ in „Paul-Warnecke-Platz“ umbenannt werden sollte. Absicht des Antrages an die Ratsversammlung war, die bereits 1946 erfolgte Umbenennung endlich faktisch umzusetzen.

Dazu möchte ich die Fakten in Erinnerung rufen. Dieses Stückchen Quickborner Erde ist von den Nazis zum „Horst-Wessel-Platz“ benannt worden. Nach dem Ende des 2. Weltkrieges hat der Quickborner Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. April 1946 den damals noch gültigen „Horst-Wessel-Platz“ in „Paul-Warnecke-Platz“ umbenannt. Dieser Beschluss wurde einstimmig von den acht CDU, acht SPD und vier KPD Gemeinderäten gefasst.

Am 26. Mai 2014 hat die Quickborner Ratsversammlung auf Antrag der CDU mit den Stimmen der FDP und der CDU gegen die Stimmen der Grünen und der SPD den Beschluss von 1946 aufgehoben. Im Klartext: die Umbenennung des „Horst-Wessel-Platz“ in „Paul-Warnecke-Platz“ ist nicht gewünscht und rückgängig gemacht worden.

Natürlich ist der Beschluss der Ratsversammlung legal und demokratisch zustande gekommen. Insofern wird er selbstverständlich respektiert. Dennoch darf die Frage nach dem dahinter stehenden Geist gestellt werden und danach, ob der ursprüngliche Name wieder gilt, wenn die Umbenennung rückgängig gemacht wurde.

Heinrich F. Kut, Quickborn

Die Zuschriften geben die Meinung der Einsender wieder. Kürzungen vorbehalten.

Schreiben Sie an pinneberg@abendblatt.de oder per Post an die Regionalausgabe Pinneberg des Hamburger Abendblattes, Lindenstraße 30, 25421 Pinneberg