Keine Frage: Halstenbek ist in der Pflicht, das Defizit an Kindergarten- und Krippenplätzen auszumerzen.

Schließlich gilt seit dem 1. August 2013 bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Und eigentlich hatte die Gemeinde genügend Zeit, sich auf die neue gesetzliche Regelung einzustellen.

Aber dennoch geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Teure Containerlösungen oder das Hineinpumpen von viel Geld in ein ungeeignetes Gebäude wie das ehemalige Jugendzentrum A23 könnten vermieden werden, wenn die Gemeinde das Gelände von Groth Feinwerktechnik anmieten kann. Daher ist es wichtig und richtig, dass der Versuch unternommen wird, einen Kindergarten in diesem Gebäude unterzubringen.

Allerdings darf die Gemeinde die zeitliche Komponente nicht völlig aus den Augen verlieren. Das neue Kindergartenjahr beginnt am 1. August – und zu diesem Zeitpunkt erwarten die Eltern endlich Lösungen. Zu diesem Zeitpunkt wird jedoch nur ein Teil der benötigten Plätze bereitstehen. Umso wichtiger ist es daher, dass weitergehende Lösungen nicht auf die lange Bank geschoben werden. Viel Zeit zu verhandeln, hat die Gemeinde nicht mehr. Bisher haben die Eltern, die Klagebereitschaft signalisiert haben, ihren Worten keine Taten folgen lassen. Das könnte sich jedoch schon bald ändern. Und falls die Gemeinde nicht eine juristische Niederlage einstecken will, sollte sie handeln.