Hans-Jürgen B. aus Elmshorn soll im großen Stil Handel mit Anabolika-Präparaten betrieben haben

Elmshorn. Im Bankdrücken brachte es Hans-Jürgen B. bis zum Senioren-Weltmeister. Demnächst muss der Elmshorner eine andere Bank drücken, bei der es nicht um Titel geht: Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat gegen den 63 Jahre alten Kraftsportler Anklage wegen gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport erhoben.

Er soll aus seinem Leistungszentrum an der Max-Planck-Straße heraus mit illegalen Anabolika-Präparaten Handel getrieben haben. „Die Anklage richtet sich wegen Beihilfe auch gegen die 50-jährige Lebensgefährtin des Beschuldigten und einen 47 Jahre alten Helfer“, so Dietmar Pickert, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Einnahmen aus dem Handel sollen nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft in den Betrieb der Sportstätte geflossen sein.

Bei einer Großrazzia im November 2012 hatten sich 230 Beamte von Polizei und Zoll sowie sechs Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Itzehoe zeitgleich Zutritt zu 41 Objekten in sechs Bundesländern verschafft. 35 Personen – darunter viele Kraftsportler – standen im Fokus der Ermittler. Als Kopf der Bande galt Hans-Jürgen B., gegen den ein Haftbefehl erlassen wurde. Kurz vor Weihnachten erhielt der damals 62-Jährige, der auch als Trainer von Kraftsportlern in Erscheinung getreten war, aufgrund seines angegriffenen Gesundheitszustandes Haftverschonung. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Stadt das Sportstudio bereits von Amts wegen schließen lassen.

Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel, darunter Dopingmittel in erheblichen Mengen, Korrespondenz sowie Dateien auf Computerfestplatten, nahm längere Zeit in Anspruch. „Wir haben dann eine Vielzahl von Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Mitbeschuldigte geführt und abgeschlossen“, so Pickert weiter. Viele von ihnen kommen nun als Zeugen für das Verfahren gegen Hans-Jürgen B. infrage. Es wird vor dem Elmshorner Schöffengericht geführt.

Ein Termin für das Verfahren steht nicht fest. „Die Kammer muss sich jetzt erstmals in die nicht alltägliche Materie einarbeiten“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Allein die Anklageschrift umfasst 58 Seiten. Pro Tat droht dem 63-Jährigen eine Gefängnisstrafe zwischen einem und zehn Jahren. Die Anklageschrift listet 17 Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz auf, begangen zwischen Mai und November 2012. Das Schöffengericht kann eine Haftstrafe von maximal vier Jahren verhängen. Pickert: „Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Richter das Verfahren an das Landgericht verweisen, wenn sie eine höhere Strafe für erforderlich halten.“