Gemeinde erhöht die Grund- und Gewerbesteuer – und bleibt vergleichsweise günstig

Rellingen. Rellingen erhöht die Steuern – und bleibt dennoch im Vergleich mit Kommunen gleicher Größe konkurrenzlos günstig. Dieses Resümee zieht Otto Hoge, parteiloser Vorsitzender des gemeindlichen Finanzausschusses, nach der jüngsten Sitzung des Gremiums am Montagabend. Die Politiker votierten mehrheitlich dafür, die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer ab dem 1. Januar 2015 anzuheben. Eine Bestätigung dieses Beschlusses durch die Gemeindevertretung am 26. Mai gilt als sicher.

„Das letzte Mal, als wir in Rellingen die Steuern erhöht haben, war noch im vorigen Jahrtausend“, sagt Hoge weiter. 1997 hatte die 14.000 Einwohner zählende Kommune zuletzt die Hebesteuersätze angepasst. Zum 1. Januar 2015 soll nun die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftliche Flächen betrifft, von 200 auf 220 Prozentpunkte steigen. Das bedeutet für die Gemeinde Mehreinnahmen in Höhe von 3900 Euro pro Jahr. Die Grundsteuer B für Wohnbauflächen steigt von 220 auf 250 Prozentpunkte. Der Bürger zahlt im Durchschnitt für sein Grundeigentum 13,6 Prozent mehr. Davon profitiert die Gemeindekasse mit 208.600 Euro. Den größten Batzen macht der Anstieg bei der Gewerbesteuer von 300 auf 320 Prozentpunkte aus – ein Plus von 667.600 Euro. „Insgesamt bedeutet das Mehreinnahmen in Höhe von 880.100 Euro“, so der Finanzausschusschef.

Er betont, dass der Dreh an der Steuerschraube allein aufgrund des geänderten Finanzausgleichsgesetzes notwendig sei. Hoge: „Nahezu alle Mehrausgaben der vergangenen fünf bis zehn Jahre sind vom Land verursacht.“ Rellingen als wohlhabende Kommune zahle bisher jedes Jahr zwischen 850.000 und 950.000 Euro in den Ausgleichstopf des Landes ein. Ab 2015 erfolge eine Reform des Gesetzes, sodass weitere Kosten auf die Gemeinde zukommen würden. Laut ersten Zahlen sollten weitere 800.000 Euro fällig werden, inzwischen sei die zusätzliche Forderung auf 350.000 Euro reduziert worden.

Rellingen will mittelfristig auf weitere Steuererhöhungen verzichten

„Ob wir damit auskommen, ist unklar“, sagt Hoge. Schließlich würde laut der Gesetzesänderung der Kreis Pinneberg erheblich geringere Zuweisungen aus Kiel erhalten als bisher. „Die Frage ist, ob sich der Kreis das fehlende Geld über eine Erhöhung der Kreisumlage bei den Kommunen zurück holt.“ Rellingen sei mit der für 2015 geplanten Erhöhung darauf vorbereitet, so Hoge weiter. „Mittelfristig können wir auf weitere Anpassungen verzichten. Wir müssten dann notfalls an anderer Stelle den Gürtel enger schnallen.“

Aktuell sind sich die Kommunalpolitiker laut Hoge einig, an den freiwilligen Leistungen im Sozial-, Kinder- und Seniorenbereich nicht sparen zu wollen. „Die Rellinger Standards bleiben bestehen. Vieles davon ist im Vergleich zu anderen Kommunen einzigartig.“

Schaut man auf die Hebesätze der Nachbarkommunen, steht Rellingen trotz der geplanten Erhöhung ab Januar 2015 bestens da. Zum Vergleich: In Halstenbek betragen die Hebesätze für die Grundsteuern 300, für die Gewerbesteuer 380 Punkte. Pinneberg verlangt für die Grundsteuer A 380, für die Grundsteuer B 400 und für die Gewerbesteuer 390 Punkte. Schenefeld besteuert Grundbesitz mit 260, Gewerbebetriebe mit 310 Prozentpunkten. Quickborn stuft Grundeigentum bei 340 Prozentpunkten ein, die Höhe der Gewerbesteuer liegt bei 340 Prozentpunkten.

Die durchschnittlichen Hebesätze derjenigen Gemeinden und Städte, die angesichts ihrer Finanzschwäche ihren Haushalt durch Fehlbetragszuweisungen des Landes aufbessern, liegen erheblich über den Rellinger Werten. Das Land schreibt für diese Kommunen einen Grundsteuersatz A von 360 Punkten und für die Grundsteuer B 380 Punkte vor. Auch für die Gewerbesteuer hält Kiel einen Wert von 380 Punkten für angemessen.

Spitzenreiter in Schleswig-Holstein sind Kiel und Lübeck, die jeweils 500 Punkte für die Gewerbesteuer B veranschlagen und die Gewerbebetriebe mit 430 Punkten besteuern. Flensburg folgt mit 480 Punkten (Grundsteuer B ) und 410 Punkten (Gewerbesteuer). Neumünster verlangt für Wohngrundeigentum 450 und für Gewerbebetriebe 390 Prozentpunkte an Steuern. In Hamburg beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B sogar 540 Prozent. Der Hebesatz für Gewerbebetriebe liegt dort bei 470 Prozent.