51-Jähriger konnte die Kreditraten für sein Fahrzeug nicht mehr zahlen. Schöffengericht verurteilt ihn zu zehn Monaten Haft auf Bewährung

Schenefeld/Pinneberg. Seine Ehe war zerbrochen – und beruflich stand Timo R. aufgrund eines schweren Bandscheibenvorfalls vor dem Aus. In dieser Situation fasste der Schenefelder am 6. Januar 2013 einen irren Plan: Weil er sich die Kreditraten für seinen Hyundai Tucson nicht mehr leisten konnte, zündete der heute 51-Jährige das Fahrzeug auf dem Rewe-Parkplatz an der Friedrich-Ebert-Allee an. Der Versuch, die Versicherungsprämie zu kassieren, ging jedoch gründlich schief. Und so musste sich der gelernte Maler jetzt wegen Brandstiftung vor dem Schöffengericht Pinneberg verantworten.

Der Schenefelder gab an, drei Männer hätten ihn zu der Tat gezwungen

„Viel dilettantischer hätte man die Tat nicht planen und ausführen können“, fasste Staatsanwalt Reinhold Neumann das Geschehen des Abends zusammen. Laut Anklage parkte Timo R. das Ende 2009 bestellte Fahrzeug, für das er und seine Frau einen Kredit in Höhe von rund 21.300 Euro aufgenommen hatten, zwischen 21.05 Uhr und 21.10 Uhr hinter einer Plakatwand auf dem Rewe-Parkplatz. Dabei achtete er darauf, dass der Wagen von der Straße aus nicht zu sehen war.

Ihm war allerdings entgangen, dass eine Überwachungskamera des Supermarktes das Geschehen bestens im Blick hatte. Auf den Bildern war zu sehen, wie der Angeklagte um 21.11 Uhr das Fahrzeug entriegelte und eine angezündete Feuerwerksbatterie auf die Rückbank warf. Dort befand sich bereits ein Behälter mit Terpentin. Als das Fahrzeug in Flammen aufging, flüchtete der 51-Jährige. Als er während der Löscharbeiten zurückkehrte, spielte er gegenüber den Polizisten den Ahnungslosen.

Mit den unwiderlegbaren Beweisen konfrontiert, setzte der Schenefelder später auf Improvisation. Er behauptete, dass ihn drei dunkelhäutige Männer bedroht und zu der Brandstiftung gezwungen hätten. Um seine Behauptung zu untermauern, rief Timo R. am Abend des 10. Januar die Polizei und gab an, Opfer einer Körperverletzung geworden zu sein. Zwei der drei Männer hätten ihn zu Hause aufgesucht, ihm ein Messer an den Hals gehalten und gedroht, seinen Arm abzuschneiden, wenn er nicht die Klappe halte. Die Geschichte stellte sich schnell als „Räuberpistole“ heraus und brachte dem Schenefelder eine zweite Anklage wegen Vortäuschens einer Straftat ein.

Vor dem Schöffengericht wollte der Angeklagte über die Ereignisse nicht sprechen. Lediglich zu seinen persönlichen Verhältnissen („Ich bin verheiratet, lebe aber in Trennung) ließ er sich ein. Dafür erklärte Verteidiger Henry Brendel im Namen seines Mandanten, dass alle Anklagepunkte zutreffen. „Mein Mandant befand sich aufgrund der Trennung von seiner Ehefrau und einer bevorstehenden schweren Operation in einer psychischen Ausnahmesituation. Er bedauert sein Fehlverhalten ausdrücklich.“

Dass nahm auch Staatsanwalt Neumann dem Angeklagten ab – ebenso wie seinen psychischen Knacks zum Tatzeitpunkt. Jedem klar denkenden Menschen, so Neumann, „hätte klar sein müssen, dass das ins Auge geht.“

Der Staatsanwalt berücksichtigt den labilen Zustand des Angeklagten

Neumann stellte daher den Antrag, den Anklagepunkt Vortäuschen einer Straftat im Hinblick auf die zu erwartende Strafe bezüglich der Brandstiftung einzustellen. Das Anzünden des Pkw bewertete er aufgrund des labilen psychischen Zustands des Angeklagten als minderschweren Fall und forderte eine Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Timo R.s Verteidiger Brendel hielt dagegen vier Monate weniger für seinen Mandanten für angemessen.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Jens Woywod blieb mit seinem Urteil von zehn Monaten zur Bewährung genau in der Mitte. Woywod: „Sie haben einen Betrug zu Lasten der Versicherung geplant. Jetzt ist alles viel schlimmer gekommen. Sie schulden der Bank weiterhin den Darlehensbetrag, haben aber das Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung.“