Der schnelle Lernerfolg des kleinen chinesischen Mädchens Yanran ist ein positives Beispiel, wie Inklusion in der Schule so funktionieren kann, dass alle etwas davon haben:

Die behinderte Schülerin macht schnelle Fortschritte beim Lernen der fremden Sprache. Die Mitschüler begreifen sie nicht als Last, die ihre eigene Entwicklung behindert, sondern als Bereicherung ihres Lebens. Und auch die Lehrer machen den Eindruck, dass sie nicht stärker belastet sind, als wenn sie keine Schüler mit Handicaps unterrichten müssten.

Uta Schmidt-Lewerkühne, die Leiterin der Mühlenbergschule in Quickborn, geht sogar noch einen Schritt weiter, indem sie sagt: „Inklusion gab es schon immer in den Grundschulen.“ Nicht erst die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die seit 2009 weltweit die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung vorschreibt, habe dies auf die Agenda gebracht. Grundschulen mussten schon immer Schüler aufnehmen, die verhaltensauffällig, lernschwach oder in ihrer persönlichen Entwicklung gestört sind.

Dass Schleswig-Holstein bei der Umsetzung dieser UNO-Konvention neben den Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin bundesweit führend ist, sei für die meisten Schulen deshalb kein Problem, sagt die erfahrene Schulleiterin. Denn sie haben dies ohnehin seit vielen Jahren bereits in gewisser Weise praktiziert.