Der Vereinssport dürfe nicht unter einer neuen Rechtsvorschrift leiden, die Kommunen mit eigenen Bäderbetrieben steuerlich benachteiligt.

Barmstedt. Das entschied Barmstedts Stadtvertretung auf ihrer Sitzung am Dienstagabend einstimmig auf Antrag der FWB-Fraktion. So dürfen neuerdings die Verluste, die ein kommunaler Badebetrieb mit dem Schwimmsport von Schulen und Vereinen macht, nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden, berichtete Werkleiter Fred Freyermuth. Dies sei eine hoheitliche Aufgabe der Städte und Gemeinden und somit von diesen allein zu tragen, habe die Oberfinanzdirektion bei einer Steuerprüfung klargemacht. Damit wird eine jahrelange Praxis hinfällig, die viele Stadtwerke bislang ausgenutzt haben. So haben diese die Gewinne, die sie mit dem Verkauf von Strom und Gas machten, mit den Verlusten ihrer Hallen- und Freibäder verechnet und dann versteuert. Das sei zwar erlaubt, aber fürs Vereins- und Schulschwimmen verboten.

Im Barmstedter Fall mache dies etwa 35.000 Euro im Jahr aus. „Wir mussten für drei Jahre jetzt 110.000 Euro an Steuern nachzahlen“, so Freyermuth. „Das ist ein Skandal. Aber daran können wir leider nichts ändern“, ärgert er sich. Um den städtischen Betrieb diese neue Gesetzesauslegung nicht allein ausbaden zu lassen, schlug die Werkleitung vor, die Vereine an diesen Kosten mit 8110 Euro zu beteiligen, wovon der BMTV 6450 Euro und die DLRG 1275 Euro hätten tragen sollen. Das lehnte die Stadtvertretung nun ab.