28 Jahre alter Elmshorner räumt vor dem Landgericht Sex-Überfälle auf junge Frauen ein

Elmshorn/Itzehoe. In seinem letzten Wort sprach Jan F. erstmals von Reue: „Es tut mir ganz doll leid, was ich getan habe“, sagte der 28-jährige Angeklagte. Doch die Worte wirkten wie auswendig gelernt, sie waren nicht von Emotionen getragen. Und seine ebenfalls geäußerte Hoffnung, „dass beide Mädchen irgendwann wieder ganz normal leben können“, wird sich kaum erfüllen. Schließlich hat der Elmshorner seinen 16 und 18 Jahre alten Opfern schlimmstes Leid angetan. Er hat die jungen Frauen entführt, an einen menschenleeren Ort verschleppt, sie misshandelt und brutal vergewaltigt.

Für die Taten aus dem Sommer 2012 und dem Sommer 2013 erhielt der 28-Jährige am Donnerstag vom Landgericht Itzehoe die Quittung: Die Richter verurteilten Jan F. wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Haft und übertrafen die Forderung der Staatsanwaltschaft um ein Jahr. „Sie haben großes Leid über die jungen Frauen und ihre Familien gebracht“, so der Vorsitzende Richter Eberhard Hülsing. Der Angeklagte muss an die Opfer 15.000 beziehungsweise 30.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Jan F. (bullige Figur, kurz geschorene Haare, Kinn- und Oberlippenbart) hörte der Urteilsverkündung völlig emotionslos zu. Diesen Eindruck hatte der 28-Jährige während der gesamten drei Prozesstage vermittelt. Als er zum Verfahrensauftakt die an Brutalität kaum zu überbietenden Sex-Überfälle einräumte, vermittelte er weder den Eindruck von Reue noch ließ er erkennen, dass er das Unrecht seiner Taten begreift. „Wir können die fehlende Empathie des Angeklagten nicht zu seinen Lasten berücksichtigen“, so Hülsing.

Er verwies in der Urteilsbegründung auf das Gutachten des Sexualmediziners Professor Hartmut Bosinski. Der hatte dem Angeklagten, den er weiter für gefährlich hält, einen niedrigen Intelligenzquotienten bescheinigt. Er leide unter einer endogenen Psychose. Allerdings sei Jan F. trotzdem voll schuldfähig, weil er gezielt und planvoll vorging.

„Wir müssen uns daher über eine mögliche Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Fachklinik keine Gedanken machen“, so Staatsanwältin Maxi Wantzen. Sie ging in ihrem Plädoyer auf das Tatgeschehen ein, das sich nach Disco-Besuchen des Angeklagten abspielte. Dieser sei nachts ziellos durch die Gegend gefahren und habe nach jungen Frauen Ausschau gehalten, die allein unterwegs waren. „Ihr Entschluss lautete, die Mädchen zu vergewaltigen“, warf Wantzen dem Mann vor.

Auf sein erstes Opfer, ein 16 Jahre altes Mädchen, traf der Angeklagte am 29. Juli 2012 gegen 3 Uhr nachts auf einer Landstraße nahe Kollmar. Jan F. fing die junge Radfahrerin ab, schlug ihr zweimal ins Gesicht, sperrte sie in den Kofferraum und fuhr mit ihr 20 Minuten bis zu einem Feldweg in Bokholt-Hanredder, wo er sich an seinem Opfer verging, nachdem er es mit Panzerklebeband fesselte. Der zweite Vorfall datiert vom 3. August 2013, das Opfer war 18 Jahre alt. Der Angeklagte beobachtete um 2 Uhr nachts, wie die Frau mit einer Freundin per Rad auf dem Heimweg war. Als sich die beiden trennten, überwältigte er die junge Frau, indem er sie laut Wantzen „mindestens 15 Mal“ ins Gesicht schlug. Im Kofferraum seines Wagens verschleppte Jan F. sein Opfer in ein Waldstück bei Barmstedt, wo er sich brutal an ihm verging.

Die 18-Jährige leidet bis heute an einer Amnesie, sie hat die traumatischen Erlebnisse verdrängt. „Sie arbeitet an ihrer Traumatisierung, wird auf unbestimmte Zeit in psychiatrischer Behandlung sein“, so Opfer-Anwältin Claudia Hauck-Delhey. Ihre Mandantin habe große Angst davor, dass sich die Amnesie auflöst, dass Erinnerungsfetzen zurückkehren. „Die Eltern, die beiden jüngeren Schwester, die ganze Familie ist betroffen“, so die Opfer-Anwältin. Die inneren und äußeren Narben des Geschehens würden die junge Frau, die dank des Geständnisses des Angeklagten nicht vor Gericht erscheinen musste, noch lange Zeit begleiten.

Das jüngere Opfer hatte in dem Verfahren ausgesagt. „Sie hat einen Schutzwall um sich herum aufgebaut, um das Erlebte zu verdrängen“, sagte ihre Anwältin Christiane Berger. Verteidiger Christoph Heer erinnerte daran, dass sich der nicht vorbestrafte Angeklagte selbst der Polizei gestellt habe, auch wenn ihm die Ermittler auf den Fersen gewesen seien. „Sein frühes Geständnis, das er bis zum Schluss durchgehalten hat, wirkte für ihn wie eine Befreiung.“ Sein Mandant sei sich bewusst, dass er Hilfe benötige. Heer forderte eine Strafe von vier Jahren und acht Monaten.