Ex-Sparkassenchef akzeptiert die Bewährungsstrafe des Landgerichts Lübeck

Elmshorn/Lübeck. Das Urteil gegen den früheren Vorstandschef der Elmshorner Sparkasse ist rechtskräftig. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung legten Revision ein. Die für Wirtschaftsstrafsachen zuständige Große Strafkammer des Landgerichts Lübeck hatte Mitte März Thomas Salzmann, 45, wegen Untreue, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt. Zusätzlich zu diesen 36.000 Euro muss Salzmann 125.000 Euro Bewährungsauflage aufbringen, die ebenfalls der Staat kassiert, erläuterte am Dienstag Oberstaatsanwältin Wenke Haker-Alm.

Salzmann hatte zusammen mit einem befreundeten Kreditvermittler, der zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung sowie 75.000 Euro Bewährungsauflage verurteilt wurde, über Jahre ein erfolgreiches Geschäft entwickelt. So kassierte der Kreditvermittler Rolf H. in zwei Dutzend Fällen eine überhöhte Vermittlungsprovision, die sich beide anschließend teilten.

Zwischen 2008 und 2011, als die Sache schließlich aufflog, kamen so insgesamt 430.000 Euro zusammen, von denen Salzmann rund 200.000 Euro kassierte. Das einträgliche, aber illegale Geschäftsmodell hatten Salzmann und der Kreditvermittler erstmals 2007 bei der Kreissparkasse Fallingbostel entwickelt, wo Salzmann vor seiner Vorstandstätigkeit bei der Sparkasse Elmshorn als Vorstandsvertreter angestellt war.

Die Sparkasse Elmshorn hatte Salzmann unmittelbar nach Bekanntwerden der staatsanwaltlichen Ermittlungen, die zu Durchsuchungen seines Hauses in Elmshorn und Büroräumen in der Sparkassenzentrale führten, von seinem Amt entbunden. Von der Sparkasse hieß es zunächst, dass ihr kein Schaden entstanden sei. Anders als Salzmann akzeptiert Rolf H. nicht das Urteil. Der ehemalige Kreditvermittler hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.