Zum Equal Pay Day machen Gleichstellungsbeauftragte im Kreis auf Lohnlücke aufmerksam

Kreis Pinneberg . Wenn Männer dasselbe Durchschnittseinkommen erzielen wollen wie Frauen, könnten sie von Jahresbeginn bis zum 21. März, also 80 Tage, blau machen. An diesem Tag findet in Deutschland deshalb zum siebten Mal der Equal Pay Day statt. Die Lücke beim durchschnittlichen Bruttoverdienst von Männern und Frauen liegt in Deutschland seit vier Jahren unverändert bei 22Prozent.

Das nehmen die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Pinneberg zum Anlass, eine Ausstellung mit 30 Plakaten zu diesem Thema zu zeigen. In Tornesch sind die Plakate noch bis zum 31.März in der VHS zu sehen, in Schenefeld und Wedel vom 21. bis zum 4.April ebenfalls in der VHS, im Pinneberger Rathaus vom 24. März bis zum 7.April, im Uetersener Rathaus vom noch bis zum 10. April und in Halstenbek noch bis zum 11. April.

„Der eigentliche fortlaufende Skandal ist es, dass eine Ungerechtigkeit von bis zu 60 Prozent bei der Rente herauskommt“, sagt die Gleichstellungsbeauftragte aus Rellingen, Dorathea Beckmann. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt des Equal Pay Day auf den Mini- und Teilzeitjobs nach einer Erwerbspause. „Bei einem Jahr im Minijob kommt eine Rente von etwa 3,50Euro monatlich heraus“, so Beckmann. Frauen sollten darauf achten, in einer geringfügigen Beschäftigung nicht kleben zu bleiben. „Wir fordern ganz klar die Abschaffung der Mini-Jobs.“

Auch die Regionalstatistik des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord zeigt, dass rund 61 Prozent der Mini-Jobs im Kreis Pinneberg mit Frauen besetzt sind. So gibt es 10.015 Männer und 16.106 Frauen, die zurzeit eine geringfügige Beschäftigung ausführen. „Frauen geben ihre finanzielle Sicherheit auf, für nicht bezahlte hochgesellschaftliche Arbeit, wie Pflege der Eltern oder Kindererziehung“, sagt Beckmann.

Europaweit gehöre Deutschland zum Schlusslicht was die Unterschiede in der Bezahlung zwischen Männern und Frauen angeht, sagt die Gleichstellungsbeauftragte aus Halstenbek, Celia Letzgus. Bis 1977 galt in Deutschland noch der Paragraf 1356, in dem es heißt: „Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“