Umweltminister Habeck will mit Planungsrecht und Änderung des Bergrechts diese Rohstoffgewinnung verhindern

Kreis Pinneberg. Das Thema bewegt die Menschen. 230 besorgte Bürger drängten sich im Elmshorner Kreishaus, um aus erster Hand zu erfahren, was die Aufsuchungs-Genehmigung zum Fracking an Konsequenzen für sie und ihre Umwelt hat. „Damit sind wir ausverkauft“, sagte Landrat Oliver Stolz, als er Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck begrüßte. „Wir teilen Ihre Besorgnis über die nicht absehbaren Folgen, die so ein Chemikalien-Mix im Erdreich verursachen kann“, versuchte Stolz die Zuhörer zu beruhigen. Damit waren die Fronten geklärt. Alle sind gegen das Fracking, wie das Verfahren genannt wird, mit Hochdruck Wasser und Chemikalien in die Erde zu pumpen, um das in Schiefer und anderen Materialien gebundene Erdgas oder Erdöl herauszupressen: die betroffenen Bürger vor Ort, die Kreisverwaltung und die Landesregierung.

Doch damit allein wird sich diese Art der Rohstoffgewinnung aus der Erde, die in den USA und Niedersachsen praktiziert wird, im nördlichsten Bundesland nicht verhindern lassen. „Der einzige Weg, um Fracking in jeder Form zu verhindern , ist das Bundesbergrecht zu ändern“, erklärte Umweltminister Habeck. „Das Bergrecht ist ein schlechtes Recht.“ Die Bürger hätten kein Mitspracherecht wie bei anderen Bauvorhaben in ihrer Kommune. Allein die Ausschöpfung der Energiequellen stehe im Vordergrund. Wenn Bürger, Häuser oder Tiere Schaden nähmen, müssten die Opfer selbst beweisen, dass das Fracking daran Schuld war, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In den Niederlanden sei das genau andersherum. Dort gelte ein großzügigerer Opferschutz, bestätigte Habeck einen Hinweis aus dem Publikum.

Doch mit seiner Initiative zum generellen Fracking-Verbot ist der Kieler Minister nicht weit gekommen. Den anderen Bundesländern gehe dies zu weit, sagte Habeck, der da aber weiter am Ball bleiben will. Um für die nahe Zukunft eine gewisse Sicherheit zu haben, nutze er die Landesentwicklungsplanung, erläuterte Habeck. Weil diese zurzeit eine Art unterirdisches Kataster erstellt werde, hätten alle Schleswig-Holsteiner für drei Jahre Ruhe. In dieser Zeit könnte jeder Antrag auf Bohrung, Sprengung oder Eintrag ins Erdreich strikt abgelehnt werden. Danach wäre ohne eine Änderung des Bergrechts das Wasserschutzrecht „unser schärfstes Schwert“, sagte Habeck. Dann könnte das Umweltministerium unter Verweis auf den überwiegenden Wasserschutz Fracking-Anträge abschlägig bescheiden. Doch das hieße, dass die Gefahr für Leib und Leben und das Grundwasser die wesentliche Rolle in den beantragten Gebieten spielen müsse. Sonst mache sich Schleswig-Holstein rechtlich angreifbar. Klagen würden Firmen wie PRD Energy aus Kanada, die jetzt Erlaubnisfelder im Raum Elmshorn - Barmstedt beantragt haben, mit Sicherheit, wenn dies abgelehnt würde, ist Habeck überzeugt.

Doch so weit ist es noch nicht. Zurzeit besteht nur eine Aufsuchungserlaubnis. Die Firmen dürfen seismische Untersuchungen anstellen und geologische Daten auswerten. Eine Genehmigung zum Bohren impliziert das nicht. Habeck: „Jeder Eingriff ins Erdreich muss eigens beantragt und genehmigt werden. Das ist noch nicht der Fall.“