Zweite Zwangsversteigerung des Seestermüher Lokals blieb ohne Erfolg. Dritter Termin im Sommer

Seestermühe/Elmshorn. Die Stühle in Saal 5 des Elmshorner Amtsgerichts reichten am Mittwoch nicht aus. Doch nur wenige Kaufinteressenten waren zur Zwangsversteigerung von Seestermühes einziger Gaststätte „To’n Vossbau“ erschienen. Es waren überwiegend Einwohner der Gemeinde gekommen, die wissen wollten, was aus dem seit Oktober 2013 leerstehenden Traditionslokal wird. Und die müssen weiterhin ohne Gastro-Treffpunkt auskommen. Denn auch beim zweiten Versteigerungsversuch fand sich kein neuer Eigentümer für die ortsbildprägende, um 1730 errichtete Immobilie.

Nicht anwesend war Karin Voss, die Namensgeberin, langjährige Betreiberin und letzte Besitzerin des Hauses ist. Sie hatte den „Birkenhof“, so der vorherige Name, 1978 erworben und bis zur Schließung im Oktober 2013 betrieben, als die fast 200-jährige Gastronomietradition an dem Standort vorläufig endete. Doch schon die zwei Jahre davor hatte sich Karin Voss nur mühsam über Wasser halten können. Umsatzsteuerschulden beim Finanzamt und ein Kredit bei der Deutschen Genossenschafts- und Hypothekenbank (DG HYP) konnten nicht mehr bedient werden. Bereits im September 2011 setzte die Bank eine Beschlagnahme der Immobilie durch.

Im Frühjahr 2012 musste Voss dann auch für die Restaurantbetriebsgesellschaft Insolvenz anmelden. Schon damals versuchte Insolvenzverwalter Oliver Dankert, die Immobilie zu verkaufen. Jedoch erfolglos. Nach der Liquidation der Betriebsgesellschaft im Herbst 2012 setzte Karin Voss den Restaurantbetrieb noch für ein Jahr auf eigene Faust fort – im Wissen, dass die Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden konnten.

Und die wuchsen immer mehr an. Die Höhe der angemeldeten Forderungen, die zu Beginn der Zwangsversteigerung verlesen wurden, übersteigen deutlich den errechneten Verkehrswert der Immobilie in Höhe von 286.227 Euro. Bei diesem zweiten Versteigerungstermin hätte ein Erwerber mindestens fünf Zehntel des Verkehrswertes, also 143.113,50 Euro, bieten müssen, um den Zuschlag zu erhalten. Nachdem bei der ersten Versteigerung am 9. Oktober 2013 in der 30-minütigen Bietzeit nicht ein einziges Gebot abgegeben wurde, fand sich diesmal wenigstens ein Bieter. Doch sein Gebot über 100.000 Euro lag deutlich unter der Wertgrenze und konnte somit nicht berücksichtigt werden. Erhöht hat der Mann, der Gerüchten zufolge aus der Gastronomie-Szene stammen soll, seine Offerte nicht. Er verließ unmittelbar nach Gebotsabgabe den Sitzungssaal und wartete das weitere Bieterverfahren nicht ab.

Ein dritter Versteigerungstermin wird frühestens im Sommer stattfinden. Dann gelten formal keine Wertgrenzen mehr. Allerdings ist die DG HYP nicht gezwungen, Dumping-Gebote auch zu akzeptieren. Bis zu diesem Termin wird die unter Zwangsverwaltung stehende Immobilie weiter leerstehen. Sehr zum Bedauern von Seestermühes Bürgermeister Torsten Rockel: „Ich bin über den Ausgang enttäuscht. Ich hatte schon gehofft, dass wir einen neuen Betreiber finden.“