28 Jahre alter Mann steht ab 3. März wegen zweifachen Missbrauchs vor Landgericht

Elmshorn. Am Ende der zwei Prozesstage dürfte eine langjährige Gefängnisstrafe stehen: Am Mittwoch, 5. März, startet vor dem Landgericht Itzehoe der Prozess gegen einen 28 Jahre alten Elmshorner, dem die Staatsanwaltschaft Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung in zwei Fällen vorwirft. Dem Mann, der seit Ende September 2013 wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft sitzt, werden zwei brutale Sexualstraftaten aus dem Juli 2012 und dem August 2013 vorgeworfen. Er hat bereits ein Teilgeständnis abgelegt.

Der erste Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 29. Juli 2012. Der Täter soll im Raum Kollmar eine Radfahrerin abgefangen und sie in ein Waldstück bei Hohenfelde verschleppt haben. Dort zwang er die junge Frau gewaltsam zu sexuellen Handlungen. Als er fertig war, chauffierte er sein Opfer zurück zum Fahrrad. Damals fahndete die Polizei nach dem Fahrer eines weißen Kleinwagens, sie veröffentlichte wenig später das Phantombild eines 20 bis 30 Jahre alten, schlanken Mannes mit kurzen Haaren.

Die zweite Tat spielte sich dann am 3. August 2013 ab. Wiederum war eine junge Frau betroffen, die nachts mit dem Fahrrad unterwegs war. Sie befand sich zwischen 3 und 4 Uhr auf dem Heimweg, nutzte dazu den Fahrradweg zwischen Horst und Itzehoe entlang der Landesstraße 100 im Bereich Fegefeuer/Oberreihe. Der Elmshorner griff laut Anklage die Frau an, er soll sie mehrfach geschlagen, zu sexuellen Handlungen gezwungen und anschließend in seinem Auto mitgenommen haben. Er setzte sein Opfer später in der Nähe des Kreisverkehrs am Rantzauer See in Barmstedt ab. „Die Frau wurde erheblich verletzt, der Täter ist bei der zweiten Tat deutlich gewaltsamer vorgegangen“, so Uwe Dreeßen, Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe.

Die Kriminalpolizei in Itzehoe richtete nach der zweiten Tat eigens eine Ermittlungsgruppe ein, nachdem klar war, dass es sich um denselben Täter handelte und dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder zuschlagen würde. Spezialkräfte aus ganz Schleswig-Holstein observierten die fraglichen Bereiche. Dabei fiel der 28-Jährige auf, der dann wenig später dank einer DNA-Analyse überführt wurde.

Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts hat mit 5. und 20. März zwei Verhandlungstage angesetzt. Ein Großteil des Verfahrens dürfte unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. Ein Gutachter wird die Schuldfähigkeit und die Gefährlichkeit des Angeklagten beurteilen. Ihm droht für jede Tat eine Strafe von drei bis 15 Jahren. Eine Sicherungsverwahrung hat die Staatsanwaltschaft nicht beantragt. Sie dürfte kaum verhängt werden können, da der 28-Jährige nicht vorbestraft ist.