20. Februar: „Eltern fühlen sich benachteiligt“

Der Artikel kam für mich sehr passend – vor ein paar Tagen habe ich endlich einen Brief an den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein, Torsten Albig, geschickt. Den er vermutlich persönlich nie lesen wird. Darin geht es um unsere Situation als vierköpfige Familie. Wir sind vor zwei Jahren von Hamburg St. Pauli nach Tornesch gezogen. Wir mussten aus unserer Wohnung raus, eine bezahlbare Alternative in Hamburg war unmöglich zu finden.

Wir haben uns hier gut eingelebt. Allerdings zahlen wir das, was wir hier potenziell an Miete sparen, bei den Kitakosten drauf. Um es auf den unromantischen Punkt zu bringen: Für unsere beiden Kinder (fünf und zwei Jahre) zahlen wir zusammen einen Betrag von 667,50 Euro im Monat. Der Krippenplatz unseres Sohnes kostet 361,50 (da sind 30 Prozent Geschwisterrabatt bereits enthalten!), der Elementarplatz unserer Tochter kostet 306 Euro. Das ist ein Haufen Geld, der unverhältnismäßig viel ist – nicht nur im Vergleich zu Hamburg.

Es gibt leider außer der Landesebene auch noch kommunale Unterschiede. Der Kreis Pinneberg scheint es auf die Spitze zu bringen. Herrn Albig frage ich in dem Brief, warum eine Familie wie wir keinen Urlaub mehr machen kann, und warum eine Familie wie wir sich kein drittes Kind „leisten“ könnte. Als freiberufliche Journalistin und zweifache Mutter verdiene ich momentan nicht viel. Eher sehr wenig. Mit dem Gehalt meines Mannes kommen wir über die Runden – aber eben auch nur das. Unser Sohn ist leider sehr häufig krank. Er kann oftmals für einige Wochen nicht in die Kita, die er aber sehr gerne mag. Dafür kann natürlich niemand was, auch Herr Albig nicht. Nun denken wir aber darüber nach, ihn aus der Kita zu nehmen. Denn der Platz ist für uns nicht mehr tragbar.

Sowohl das Hamburger Modell (unsere Tochter war in Hamburg zwei Jahre in der Krippe) als auch die Modelle anderer Bundesländer basieren auf nachvollziehbaren sozialen und familientauglichen Aspekten. Hier bei uns kauft man schlichtweg einen Kita-Platz. Das ist alles. Und zahlt. Ob nun Unternehmersgattin ohne Beruf oder Kassiererin in Vollzeit – sie alle zahlen dasselbe. Wer Bezuschussung beantragt, muss sich „nackig“ machen wie vermutlich bei einem Hartz-IV-Antrag. Und auch bei sehr niedrigem Familieneinkommen ist die Grenze zum Regelsatz schnell erreicht.

Kristina Duveneck, Tornesch