Nach zähem Ringen hat das Verwaltungsgericht Schleswig das Schenefelder Bürgerbegehren zum Erhalt der Grünflächen für gültig erklärt und widerspricht damit der Rechtsauffassung der Pinneberger Kreisverwaltung.
(krk)
Nach zähem Ringen hat das Verwaltungsgericht Schleswig das Schenefelder Bürgerbegehren zum Erhalt der Grünflächen für gültig erklärt und widerspricht damit der Rechtsauffassung der Pinneberger Kreisverwaltung.
(krk)
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen