Levin S. war möglicherweise schuldunfähig, als er Anfang Januar seine Eltern attackierte

Quickborn. Der Haftbefehl wegen versuchten Totschlags gegen den 20-jährigen Levin S., der am 4. Januar in Quickborn seine Eltern Ute, 56, und Peter, 64, mit einem Hammer fast totgeschlagen hatte, ist aufgehoben worden. Trotzdem befindet sich der zuletzt in Norderstedt wohnende Heranwachsende nicht auf freiem Fuß. „Das Gericht hat einen Unterbringungsbeschluss erlassen, der Beschuldigte befindet sich jetzt in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung“, bestätigt Peter Müller-Rakow, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe.

Die Verlegung aus der Untersuchungshaftanstalt in die Psychiatrie wird damit begründet, dass es aus Sicht der Staatsanwaltschaft dringende Gründe für die Annahme gibt, dass Levin S. „im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der erheblich verminderten Schuldfähigkeit handelte“, so Müller-Rakow. Diese Annahme beziehe die Staatsanwaltschaft aus dem Ablauf und dem Geschehen der Tat. Müller-Rakow: „Weitere Angaben machen wir dazu nicht.“ Der Beschuldigte werde nun von einem Psychiater auf seine Schuldfähigkeit hin begutachtet. Sobald die Expertise vorliegt, werde über das weitere Vorgehen entschieden.

Gerüchte, denen zufolge Levin S. im Drogenrausch handelte, will die Ermittlungsbehörde nicht kommentieren. Der 20-Jährige hatte am Nachmittag seine Eltern in ihrer Doppelhaushälfte in Quickborn-Renzel mit einem Hammer attackiert und schwer verletzt, unter anderem im Kopfbereich. Sein Vater Peter S. schwebte zwischenzeitlich in Lebensgefahr.