Die Jagdbehörde des Kreises Pinneberg weist darauf hin, dass die Fütterung von Wild nach dem Landesjagdgesetz in freier Wildbahn verboten ist.

Kreis Pinneberg. Mit Beginn der kalten Jahreszeit sorgen sich viele tierliebe Menschen um die Tiere in der freien Wildbahn. Dies führe häufig zu „gut gemeinten Fütterungen“ von heimischen Rehen, Hirschen und Wildschweinen. Den Tieren werde kein Gefallen getan. „Die Verfütterung von Essensresten an Rehe und Hirsche ist nicht artgerecht“, sagt Michael Karock von der Jagdbehörde. Sie führe häufig zu Koliken und zum Tod der Tiere.

Rehe und Hirsche sind Pflanzenfresser und besitzen ein empfindliches Verdauungssystem, das nicht alle Pflanzen verträgt. Deshalb benötigen sie Knospen, Blätter und junge Triebe als Nahrungsmittel. Wildschweine hingegen sind Allesfresser, die sogar Aas nicht verschmähen. „Hinzu kommt, dass eine zusätzliche Fütterung bei unseren klimatischen Bedingungen nicht notwendig ist. Das Wild kommt mit normalen Winterverhältnissen problemlos zurecht“, sagt Karock. Nur bei lang andauernden vereisten oder hohen Schneelagen, Frostperioden oder nach ausgedehnten Waldbränden kann die Jagdbehörde Ausnahmen zulassen. In diesem Fall werden die Jagdpächter durch die Jagdbehörde angewiesen, das Wild artgerecht zu füttern.