So bitte nicht!

6. November: „Ist die Lizenz zum Gassigehen nötig?“

Seit 1960 lebe ich in der Jahnstraße in Schenefeld, habe zwei Kinder groß gezogen und meinen Mann hier verloren. Ich habe den Umzug von Hamburg nach Schenefeld nie bereut und lebe gern hier.

Was meine Freundin und Nachbarin nun berichtete, hat mich aufgewühlt und zu diesem Leserbrief veranlasst, zumal der „Hundeführerschein“ erst vor kurzem in dieser Zeitung thematisiert worden war.

Sie erzählte mir, dass sie einen Hund auf ihrem Grundstück sah, der dort gerade einen „Haufen“ machte. Auf dem Bürgersteig stand das zugehörige „Frauchen“. Auf die Aufforderung, den Hund zurückzurufen und anzuleinen erwiderte die Frau, dass ihr Hund „sein“ Geschäft dort erledigt, wo er möchte.

Und solange hier keine Pforte den Weg versperrt, wird ihr Hund dies auch weiterhin auf dem Grundstück tun. Es kommen täglich zahlreiche Mitbürger und Nachbarn mit ihren Hunden an unseren Grundstücken vorbei. Die Hunde sind in den meisten Fällen angeleint und die Hinterlassenschaften werden entfernt.

Derart uneinsichtige und renitente Hundebesitzer wie die Frau wird man auch mit einem Hundeführerschein nicht zur Einsicht bringen. Solche Menschen pfeifen auf die Regeln eines toleranten und rücksichtsvollen Miteinanders in der Gesellschaft.

Hier können wohl bestenfalls Anzeigen und spürbare Strafen etwas bewirken. Eine geeignete Strafe für dieses „Frauchen“ wäre zum Beispiel die Aberkennung der Eignung zu Hundehaltung. Im Falle eines „Hundeführerscheins“ wäre dann die Verweigerung beziehungsweise der Einzug desselben angebracht.

Die Eignung zur Haltung eines Hundes beschränkt sich eben nicht nur auf die Liebe zum Tier und artgerechtes Halten, sondern beinhaltet auch das Kennen und Umsetzen der Regeln für Hund und Hundehalter in der Öffentlichkeit.

Marga Rudat

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