33-jähriger Autofahrer gesteht alles und kommt mit 4400 Euro Geldstrafe glimpflich davon

Pinneberg. Ivan P. gab sich reumütig. „Das war ein großer Fehler. So etwas passiert mir nie wieder.“ Den Vorfall, den der 33-Jährige vor dem Pinneberger Amtsgericht freimütig einräumte, bewertete Richter Jörn Harder als Amokfahrt – und bekannte: „In solchen Ausprägungen hatte ich so etwas hier noch nie.“ Am Ende der alkoholbedingten Kette von Ereignissen, die der Angeklagte vor einem Jahr in Gang setzte, standen zwei demolierte Fahrzeuge, eine kaputte Laterne, eine beschädigte Lärmschutzwand und ein verletzter Pkw-Insasse. Für all das kam der zweifach vorbestrafte Mann mit einer Geldstrafe in Höhe von 110 Tagessätzen a´ 40 Euro noch glimpflich davon.

Laut Anklage befuhr der Kroate mit seinem Opel Astra am Abend des 18. November 2012 die A23 in Fahrtrichtung Hamburg. Zwischen Hohenfelde und Horst-Elmshorn fuhr er zunächst im einspurigen Baustellenbereich einem deutlich langsamer fahrenden BMW mehrfach viel zu dicht auf. Am Ende der Baustelle setzte der Angeklagte zum Überholen an, obwohl der BMW nicht vollständig auf die rechte Spur gewechselt war. Dadurch wurde die gesamte Fahrerseite des Wagens zerkratzt und der Außenspiegel abrasiert. Ivan P. raste bis Pinneberg-Nord weiter, wo er die Autobahn verließ.

In einer Nebenstraße schaltete er die Fahrzeugbeleuchtung aus, um einen Zeugen, der ihn verfolgte, abhängen zu können. Dann raste der Angeklagte mit einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometer über die Elmshorner Straße. Nach einem gefährlichen Überholmanöver auf der Autobahnbrücke verlor der 33-jährige die Kontrolle über den Opel, der links auf den Kantstein geriet und umkippte. Das Fahrzeug rammte ein Verkehrsschild und knickte eine Straßenlaterne ab. Nur die neben der Brücke beginnende Lärmschutzwand verhinderte ein Abrutschen des Pkw auf die A23. Dann flüchteten Ivan P. und sein an der Hand verletzter Beifahrer zu Fuß. Wenig später sammelte sie die Polizei auf. Eine Blutprobe bei Ivan P. ergab 1,78 Promille.

Juristisch gesehen stellt das eine Häufung von Straftaten dar, die sich gewaschen hat. Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung, Fahren unter Alkoholeinfluss, Körperverletzung, Unfallflucht: „Ja, ich habe das alles gemacht“, sagte Ivan P. Seine Erklärung: Er habe an dem Abend Whisky und Bier getrunken, weil seine Freundin das gemeinsame Kind verloren habe. Dann habe ein Freund angerufen und gefragt, ob er ihn nach Glückstadt chauffieren könne. „Ich hätte wissen müssen, dass ich zu betrunken zum Autofahren bin.“

Auf der Rückfahrt sei er nach dem ersten Unfall geflüchtet – aus Angst, dass bei einer erneuten Straftat seine Aufenthaltserlaubnis widerrufen werden könnte. Er sei dann verfolgt worden. „Ich dachte, es wäre die Polizei.“ Daraufhin habe er das Licht ausgemacht. Der Unfall sei nur 500 Meter von seiner Wohnung entfernt passiert. „Ich wollte dann nur noch nach Hause.“

Von dort aus muss sich Ivan P. mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegen. Das Gericht ordnete eine Sperre der Fahrerlaubnis für weitere zehn Monate an. Zudem muss der Angeklagte nicht nur die Geldstrafe, sondern auch den gesamten Schaden begleichen.