Landgericht verurteilt den Messerstecher vom „Ebert’s“ wegen eines vorsätzlichen Vollrausches

Schenefeld/Itzehoe. Siebeneinhalb Monate lang saß Tayfun A. in Untersuchungshaft. Jetzt kam er unmittelbar nach der Urteilsverkündung der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Itzehoe auf freien Fuß. Die Richter verurteilten den 25-jährigen, der in der Nacht zum 9. März an einer Messerattacke vor der Schenefelder Disco „Ebert's“ beteiligt war, zu einer Haftstrafe von sieben Monaten. Laut einem Gutachter war Tayfun A. dermaßen mit Alkohol und Drogen zugedröhnt, dass er zwar für die Messerattacke nicht belangt werden kann. Weil sie jedoch Folge seines übermäßigen Rauschmittelkonsums ist, verurteilte ihn die Kammer wegen Vollrausches.

Während einer Flirtparty war es auf der Tanzfläche des „Ebert’s“ zu einem handgreiflichen Streit gekommen. An dem Geschehen waren Tayfun A. sowie die beiden späteren Haupt-Opfer Mehmet Nuri T. und Ahmet Nadir T. beteiligt. Die Auseinandersetzung setzte sich später auf dem Parkplatz fort, wo es zu einer Massenschlägerei kam. In deren Verlauf wurden die beiden Opfer mit einem Messer attackiert und erheblich verletzt. Für Mehmet T. bestand kurzzeitig sogar Lebensgefahr, ihn rettete lediglich eine Notoperation im Krankenhaus.

Für diese Messerattacke sowie seiner Beteiligung an der Schlägerei auf der Tanzfläche musste sich Tayfun A. nun vor dem Landgericht verantworten. Lautete der Haftbefehl gegen den mehrfach vorbestraften Mann noch auf versuchten Totschlag, klagte die Staatsanwaltschaft lediglich gefährliche Körperverletzung an. Der 25-Jährige, dessen Familie in Schenefeld lebt, äußerte sich im Prozess nicht persönlich zu den Vorwürfen. Auch seine Opfer konnten ihn nicht eindeutig als Messerstecher identifizieren.

In einer kurzen schriftlichen Einlassung räumte Tayfun A. lediglich ein, mit einem Messer zugestochen zu haben, jedoch nur ein- bis zweimal in Richtung Arm eines Kontrahenten. Er will zudem vorher bedroht worden sein. Laut seinen Angaben trank er im Laufe des Tatabends zwei halbe Flaschen Whisky und schnupfte 0,8 Gramm Kokain.

An diesem Punkt setzten die Verteidiger Astrid Denecke und Michael Gubitz an. Nachdem die Kammer durchblicken ließ, dass sie eine Notwehrsituation für nicht plausibel halte, setzte die Verteidigung in letzter Minute eine Begutachtung hinsichtlich der Schuldfähigkeit des Angeklagten durch. Und der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Arno Deister kam nach einer Befragung von Tayfun A. in der Untersuchungshaft zum Ergebnis, dass bei Konsum der angegebenen Alkohol- und Drogenmenge eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten nicht ausgeschlossen werden kann.

Daher beantragte Staatsanwalt Reinhold Neumann folgerichtig eine Verurteilung wegen Vollrausches zu sieben Monaten ohne Bewährung. Die beiden Verteidiger plädierten auf eine Notwehrsituation und daher auf Freispruch. Opferanwältin Angela Krützfeld forderte hingegen eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags.