Stadtvertretung votiert einstimmig dafür, zwei gefährliche Bahnübergänge in Barmstedt zu sichern

Barmstedt. Mehr als 1900 Unterschriften hat die Familie des am 3. Oktober tödlich verunglückten Thorsten Naujoks gesammelt. 1900 Menschen, die Schranken für den Bahnübergang am Bornkamp fordern, an dem der 42-Jährige mit seinem Mofa zu Tode kam. Die Aktion, die von Tochter Anika, 16, initiiert wurde, verfehlte ihre Wirkung nicht: Die Barmstedter Stadtvertretung hat am Dienstagabend einstimmig ihr Okay gegeben, den Übergang am Bornkamp und die wenige Hundert Meter entfernte Querung Beim Reihergehölz mit Halbschranken zu sichern. Laut Votum wird die AKN aufgefordert, das dafür notwendige Planfeststellungsverfahren zu starten.

Zu Beginn der Sitzung hatte Anikas Großvater Karl-Heinz die gesammelten Unterschriften an den Bürgervorsteher Christian Kahns und Bürgermeisterin Heike Döpke übergeben. „Wir werden die Unterschriften sorgfältig aufbewahren“, kündigt Döpke an. Die neue Verwaltungschefin hat sich nach dem tödlichen Unfall selbst ein Bild an den Übergängen gemacht und hält eine Beschrankung „für zwingend notwendig“, wie sie sagt. „Beide Übergänge sind sehr stark frequentiert.“ Die Stadt und die AKN seien sich einig, dass die Beschrankung „so schnell wie möglich erfolgen soll“. Allerdings könne dies nicht von heute auf morgen passieren, da zunächst das Planfeststellungsverfahren abgewartet werden müsse.

Während am Bornkamp die Installation relativ problemlos machbar ist, muss im Bereich Beim Reihergehölz der Straßenverlauf geändert werden. Dort prüft die Stadt derzeit die Eigentumsverhältnisse. Möglicherweise muss zunächst ein Grunderwerb getätigt werden. Je nachdem, wie kompliziert sich die Lage dort darstellt, werden beide Maßnahmen möglicherweise voneinander getrennt, so dass die Anlage am Bornkamp vorgezogen werden kann. „Das wird sich nächste Woche entscheiden“, so Döpke weiter. Dann werde sich die Stadt nochmals mit dem Eisenbahnunternehmen zusammen setzen.

Für die Beschrankung kalkuliert die Stadt mit Kosten in Höhe von 500.000 Euro. Sie werden je zu einem Drittel von Stadt, AKN und dem Land übernommen. Nachdem die Stadt und die AKN sich in diesem Punkt einig sind, ist die Zustimmung des Landes nur noch Formsache. Bisher sind beide Bahnübergange lediglich mit einer Blinklichtanlage ausgestattet.