Notfalls geht die Stadt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, so der Bürgermeister

Quickborn. Bürgermeister Thomas Köppl rechnet nicht damit, das die 380.000-Volt-Höchstspannungsleitungen, die die alte 220.000-Volt-Trasse ersetzen sollen, demnächst in Quickborn errichtet werden. Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht (BVG) jetzt entschieden hat, dass der Baubeginn nicht bis zum Urteil über die Klage aufgeschoben werden müsse, geht der Verwaltungschef davon aus, dass der Netzbetreiber Tennet zunächst stillhalten werde. Im Frühjahr 2014 will das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden. „Diese paar Monate wird Tennet abwarten.“ Das bestätigt Unternehmenssprecher Alexander Greß: „Wir werden jetzt nichts in Quickborn forcieren.“ Möglich wäre, dass Tennet den Bau vorbereite durch Zuwege oder Baumbeschneidung.

Köppl rechnet sich weiterhin gute Chancen aus, die bis zu 70 Meter hohen Strommasten zu verhindern, die in unmittelbarer Nähe am Gymnasium und den Häusern am Peperkamp verlaufen sollen. Die Argumentation des BVG in seiner Eilentscheidung, dass gegen die neue Freileitung nichts einzuwenden sei, weil sie auf der vorhandenen Trasse verlaufen soll, hält Köppl für abwegig. „Das wäre so, als wenn aus einer kleinen Kreisstraße ohne weiteres eine viel befahrene Bundesstraße gebaut werden dürfte.“ Dabei handele es sich hier um ein „komplett neues Bauwerk“ mit einer viermal so hohen Straßenbelastung.

Das sieht Anwohner Werner Schneider ebenso kritisch. „Diese Argumentation des Gerichts halte ich für zynisch, weil sie die gesundheitliche Beeinträchtigung der Anwohner nicht berücksichtigt.“ So fordere das Bundesamt für Strahlenschutz Mindestabstände, die Quickborn nicht eingehalten würde. Falls die Stadt vor dem Verwaltungsgericht scheitere, werde sie das Bundesverfassungsgericht anrufen, kündigt Köppl an. „Das sind wir unseren Bürgern schuldig, deren Gesundheitsschutz hier dauerhaft auf Jahrzehnte belastet werden soll.“ Bislang habe das Gerichtsverfahren die Stadt etwa 50.000 Euro gekostet.