Bundesverwaltungsgericht macht in Eilentscheidung den Betroffenen wenig Hoffnung

Quickborn. Mit dieser Entscheidung mussten sie rechnen, auch wenn sie die Gegner der geplanten Höchstspannungsleitung in Quickborn enttäuschen wird: Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat die Anträge der Stadt wie auch privater Wohnanlieger abgelehnt, den Baubeginn der 380.000-Volt-Stromtrasse so lange aufzuschieben, bis über die eigentliche Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Energieministeriums in Kiel entschieden worden ist (BVerwG 4 VR 1.13). Damit kann auch in Quickborn sofort mit dem Bau der bis zu 70 Meter hohen Freileitung begonnen werden, die die Umspannwerke zwischen Dollern bei Stade und Norderstedt mit Höchstspannung versorgen und so mit dazu beitragen soll, den Windstrom schneller von der Nordseeküste bis in die Ballungsräume im Süden zu transportieren.

In Quickborn soll die Trasse im Bereich des Peperkamps und Seekamps unmittelbar an Häusern und Schulen vorbeilaufen, was dort Hunderte von Anwohnern und auch die Stadt Quickborn nicht hinnehmen wollen. Doch über ihre Klage wird voraussichtlich erst im Frühjahr 2014 entschieden. Bis dahin könnten die ersten neuen Strommasten schon stehen. Der niederländische Netzbetreiber Tennet will die Freileitung auf dieser 28 Kilometer langen Trasse quer durch den Kreis Pinneberg überwiegend über die bereits vorhandenen 220.000-Volt-Leitungen verlaufen lassen. Eine Verlegung der Leitungen unter die Erde, wie es sich die Anwohner wünschen, lehnt Tennet ab.

Das BVG macht den Betroffenen in seiner Eilentscheidung auch wenig Hoffnung, dass sich dies noch ändern ließe. Die erhobenen Klagen würden „voraussichtlich erfolglos bleiben“, heißt es in einer Erklärung des Gerichts.

Die maßgeblichen Grenzwerte für die Immissionen durch elektromagnetische Felder würden eingehalten. „Grundrechtliche Schutzpflichten zugunsten der menschlichen Gesundheit erfordern nach derzeitigem Erkenntnisstand keine niedrigeren Grenzwerte.“ Erdkabel habe der Planfeststellungsbeschluss ohne erhebliche Rechtsfehler aus technischen, betrieblichen und finanziellen Gründen abgelehnt. „Eine Verschwenkung der Trasse in der Nähe der Wohnbebauung war nicht geboten, weil die betroffenen Grundstücke durch die bereits bestehende Trasse vorbelastet waren.“

Erster Stadtrat Klaus H. Hensel, CDU, sagt zu dieser Entscheidung: „Das ist enttäuschend für die Interessen Quickborns.“