Eigenes Urteil bilden

17./18. August "Umstrittene Punkband tritt auf"

Sie berichten darüber, dass Unbekannte per E-Mail, vermutlich "aus der rechten Szene", gegen den geplanten Auftritt der Punkband "Feine Sahne Fischfilet" beim Ackerfestival in Kummerfeld hetzten. Das Ackerfestival habe bereits ein starkes Zeichen (gegen Rechts) gesetzt, Sponsoren und Besucher sollten sich dem anschließen und sich von den Hetzereien nicht beeindrucken lassen. Die Veranstalter des Ackerfestivals und Ihr Redakteur erweisen sich mit ihrer Parteinahme als Sympathisanten der Band. Was im zitierten Verfassungsschutzbericht aus Mecklenburg-Vorpommern über die Band zu lesen ist, sollte jedoch jeden Bürger unseres Landes veranlassen, sich von dieser Band zu distanzieren.

Ich zitiere aus Seite 59: "Vier der Bandmitglieder sind ... wegen linksextremistischer Gewalttaten von polizeilichen Ermittlungen betroffen gewesen. Die Tatvorwürfe reichen von Bedrohung, Nötigung, Landfriedensbrüchen bis hin zu gefährlicher Körperverletzung. Daneben werden Bandmitgliedern andere politisch-motivierte Straftaten wie Beleidigungen und Sachbeschädigungen sowie Verstöße gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Zu Geldstrafen wurde ein Bandmitglied wegen Beleidigung eines Polizeivollzugsbeamten und Landfriedensbruchs verurteilt". Ein Liedtext eines Albums vom Oktober 2012 beinhaltet Passagen wie "Deutschland ist scheiße - Deutschland ist Dreck! Gib mir ein "like" gegen Deutschland (...) Deutschland verrecke, das wäre wunderbar". Möge sich jeder Sponsor und potenzielle Besucher des Ackerfestivals sein eigenes Urteil bilden und entscheiden, ob er so etwas zu unterstützen bereit ist.

Klaus Bense

Mit Verstand handeln

24. August: "Viele Radfahrer haben den Tunnelblick"

Grundsätzlich sollte die Polizei alle Verkehrsteilnehmer, also auch die Radfahrer, ins Visier nehmen. Klar, sie gefährden oft sich selbst und die anderen Verkehrsteilnehmer. Das weiß ich, seit ich auch Auto fahre. Aber in diesen speziellen Fall fühle ich mich dadurch gegängelt, dass ich absteigen muss. Vorweg: Ich fahre seit 40 Jahren unfallfrei Fahrrad und seit 22 Jahren unfallfrei Auto. Wenn ich diesen speziellen Tunnel durchquere, schalte ich in den ersten Gang, nutze meine Augen, Ohren und alle übrigen Sinne. Ich fahre sehr langsam und aufmerksam und betrachte das Gefälle und die Hindernisse als Parcours, den es zu bewältigen gilt. Bedingt durch das Gefälle auf beiden Seiten und die Hindernisse, kann man nur bedächtig den Tunnel durchqueren, wenn man sich selbst nicht am meisten gefährden will. Deshalb halte ich es für maßlos übertrieben hier von Gefährdung anderer zu sprechen. Ich und die "uneinsichtigen Seniorentäter", von denen geschrieben wurde, haben garantiert genug Verstand und Gemeinsinn, zu wissen, wann man absteigen muss (Kindergarten) und wann nicht. Manchmal sollte man einfach den gesunden Menschenverstand voraussetzen anstatt blind auf Vorschriften zu pochen.

Brigitte Fey

Die Höhe ist entscheidend

Ein schöner, großer Artikel, bei dem die Radfahrer (wie häufig) nicht gut wegkommen. Aber man sollte auch fragen, warum in der Unterführung das Radfahren verboten ist. Nur zum allgemeinen Verständnis, auch dem des Hauptwachtmeisters: Die lichte Höhe von Radwegen (bzw. richtiger die Unterkante von Verkehrszeichen an Radwegen) sollte 2,30 m betragen. Die Unterführung am Bahnhof ist aber nur zwischen 2,18 m und 2,20 m hoch. Deshalb, und nur deshalb, dürfen hier keine Radfahrer fahren. Wenn da einigen Radfahrern die Einsicht fehlt, dann wohl darum, weil sie keine Radfahrer kennen, die über zwei Meter hoch ragen. Übrigens ist die Bahnunterführung im Zuge der Halstenbeker Straße etwa 2,23 m hoch und darf befahren werden. Und die Autobahnunterführung an der Pinnau ist sogar nur ca. 2,10 m hoch und darf ebenfalls von Radlern befahren werden. Spätestens jetzt sieht man die von dem Hauptwachtmeister geforderte Einsicht der Radfahrer langsam schwinden. Aber es ist schön zu wissen, dass die Pinneberger Polizei die Kapazitäten hat, diesen Unfallschwerpunkt so häufig zu überwachen.

Thomas Buchholz

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