Verwaltungsgericht hält vom Kreis gestopptes Schenefelder Bürgerbegehren für zulässig

Schenefeld. In Champagner-Laune sind die Vertreter der Schenefelder Bürgerinitiative (BI) Wohnqualität im Grünen noch nicht. Allerdings verschaffte ihnen das Schreiben des Schleswiger Verwaltungsgerichtes, das sie kürzlich erreichte, eine ordentliche Portion Genugtuung. Denn in einer vorläufigen Rechtsauffassung teilte ihnen die sechste Kammer des Verwaltungsgerichtes mit, dass es das von der BI angestoßene und von der Kommunalaufsicht des Kreises gestoppte Bürgerbegehren für zulässig hält. "Damit zeichnet sich ab, dass wir vor Gericht siegen", sagt BI-Sprecher Rüdiger von Ancken.

Ob es überhaupt so weit kommt, dass der Fall noch einmal vor dem Richter landet, liegt beim Kreis Pinneberg, und dort will man es nicht darauf ankommen lassen. Andreas Köhler, Pressesprecher der Kreisverwaltung, dazu: "Wir sind noch in der Prüfung, aber wir werden uns wohl der Auffassung des Gerichts anschließen." Die Schenefelder Stadtverwaltung wurde bereits gebeten, die für das Bürgerbegehren gesammelten Unterschriften dahingehend zu prüfen, ob die nötige Anzahl an Unterstützern erreicht wurde. Klar ist aber bereits, dass die Schenefelder über das Bürgerbegehren zum Erhalt des Landschaftsplans nicht gleichzeitig mit der Bundestagswahl am 22. September abstimmen können. "Wir rechnen mit mindestens sechs Wochen Vorlaufzeit. Das ist nicht zu schaffen", so Köhler.

Seit 2009 gärt der Schenefelder Streit ums Grün. Anlass war die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sowie die damit verbundene Überprüfung und Herauslösung von Landschaftsschutzflächen für Wohnungsbau und Gewerbe. Dagegen formierte sich heftiger Widerstand. Die Bürgerinitiative Wohnqualität im Grünen wurde gegründet, Infoschreiben wurden verschickt und Veranstaltungen organisiert. In einem Hauruckverfahren versuchten die BI-Mitglieder mithilfe von 2500 Unterschriften ein Bürgerbegehren anzuschieben. Letzteres wurde von der Kommunalaufsicht des Kreises für unzulässig erklärt, weil es sich gegen das Neuaufstellen eines Flächenutzungsplans richten würde. Das war lange kein Gegenstand für Bürgerbegehren. Durch eine Gesetzesänderung zur Stärkung der Bürgerbeteiligung, die Anfang des Jahres in Kraft trat, hat sich genau das aber geändert.