Das Oberverwaltungsgericht weist endgültig Klagen gegen Pinneberger 28-Millionen-Euro-Projekt ab. Baubeginn 2014. Auch die Vertreter des Vereins “Westumgehung jetzt“ ließen am Donnerstag die Sektkorken knallen.

Pinneberg. Aus juristischer Sicht ist der Weg für die Pinneberger Westumgehung endgültig frei. Wie das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag mitteilte, sind alle Klagen gegen das seit Jahrzehnten geplante Straßenbauprojekt rechtskräftig abgewiesen worden. "Der Beschluss ist unanfechtbar", heißt es unmissverständlich in der Pressemitteilung des Gerichts. Wie die Stadtverwaltung noch am Donnerstag erklärte, soll im Frühjahr 2014 mit dem Bau der Westumgehung begonnen werden, für die es bereits vor 50 Jahren erste Pläne gegeben hatte. Die annähernd 4,5 Kilometer lange Umgehungsstraße soll die Anschlussstelle Pinneberg-Nord an der A 23 (Hamburg-Heide) mit dem Westring als Zubringer zur LSE und der Mühlenstraße/L106 Richtung Appen/Uetersen verbinden. Die Baukosten werden nach aktuellen Angaben der Stadt 28,85 Millionen Euro betragen.

Mehrere Pinneberger Firmen und die Naturschützer vom Bund für Umwelt und Naturschutz hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr zur Westumgehung geklagt. Im April 2012 waren diese Klagen vom Verwaltungsgericht Schleswig abgewiesen worden. Ein ortsansässiges Unternehmen als Klägerin hatte daraufhin im Oktober 2012 einen Antrag auf Berufungszulassung gestellt. Mit diesem Antrag hatte sich das Oberverwaltungsgericht bis jetzt beschäftigt. Wie es in der Pressemitteilung von Donnerstag heißt, seien seinerzeit vom Verwaltungsgericht Fragen wie die Erreichbarkeit der Grundstücke der an der Siemensstraße ansässigen Firmen ausreichend geprüft worden. Der Pinneberger Rechtsanwalt Wilhelm Mecklenburg, der die Kläger vertreten hatte, zog einen Schlussstrich. "Ich bin juristisch enttäuscht. Aber jetzt ist tatsächlich Schicht."

Enttäuschung hier, Jubel dort. "Angesichts dieser Entscheidung ist es ein guter Tag für Pinneberg und die Basis für einen großen Schritt nach vorn, von dem alle Bürger profitieren werden", sagte in einer ersten Stellungnahme Bürgermeisterin Urte Steinberg. Die Befürworter der Westumgehung argumentieren, die künftige Straße werde zum einen vielen Anwohner von inzwischen laufend verstopften Straßen wie der Berliner Straße oder der Elmshorner Straße Entlastung bescheren. Zum anderen könnten in Zukunft die Gewerbegebiete Müßentwiete, Ossenpadd und Am Hafen besser angeschlossen und damit besser vermarktet werden.

Auch die Vertreter des Vereins "Westumgehung jetzt" ließen am Donnerstag die Sektkorken knallen. "Es ist absolut ein guter Tag für unsere Stadt", sagte Uwe Kleinig von den organisierten Westumgehungs-Streitern. "Dass das Gericht solange brauchte, ist unverständlich." Der Antrag auf Berufungszulassung sei ein "taktisches Spielchen" gewesen, so Kleinig. "Eine andere Entscheidung als die jetzige hätte uns überrascht. Gäbe es wichtige Gegenargumente, wären sie in der Hauptverhandlung auf den Tisch gekommen."

Wie Klaus Stieghorst, Leiter des Fachbereichs Stadtentwicklung und Bauen in der Stadtverwaltung, am Donnerstag sagte, wird in diesem Jahr mit vorbereitenden Arbeiten, vor allem mit Baumfällarbeiten, begonnen. Die eigentlichen Bauleistungen werden europaweit ausgeschrieben. Wie die Stadt weiter berichtete, sind Fördermittel in Höhe von 17,6 Millionen Euro bewilligt. Der Eigenanteil, den Pinneberg aufbringen muss, beträgt mithin 11,25 Millionen Euro. Wie Stieghorst weiter sagte, soll zunächst der nördliche Streckenabschnitt zwischen der A 23 und der Prisdorfer Straße gebaut werden. Es sei von einer Bauzeit von annähernd drei Jahren auszugehen. Parallel werde damit begonnen werden, die Brückenbauten im mittleren Bauabschnitt zu planen. Die künftige Straße überspannt sowohl die Bahnstrecke (Hamburg-Pinneberg-Kiel) wie den Fluss Pinnau.

Gegner der Westumgehung sagen, die hoch verschuldete Stadt könne die neue Straße nicht finanzieren. Das Oberverwaltungsgericht sagt zum Thema Geld, die Finanzierbarkeit sei bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses (2010) bejaht worden, die Annahme späterer Kostensteigerungen sei "nicht mehr entscheidungserheblich".