Eine Glosse von Fabian Schindler

In den kommenden Tagen soll es wieder knackig heiß werden, sodass viele Menschen den nächsten Besuch eines Freibades oder eine Fahrt ans Meer herbeisehnen werden. Eine herrliche Abkühlung im kühlen Nass. Wäre da nur nicht die Fahrt zu jenem besagten Tempel der Abkühlung. Denn dafür bedarf es oft eines Autos. Und die werden im Sommer zu erstklassigen Backöfen.

Wer eine Klimaanlage sein eigen nennt, hat es halbwegs gut und kommt mit kleinere Schwitzflecken ans Ziel. Wer keine Klimaanlage hat, der muss schwitzen. Jedes Stück Kleidung ist dann zuviel. Wer also mit dem Gedanken spielt, in Badehose oder Bikini sein Auto zur Oase der Abkühlung zu steuern, der darf sich freuen: Die Straßenverkehrsordnung erlaubt Autofahren in dieser knappen Bekleidung. Einen Strafzettel gibt es nicht, höchstens einen Sonnenbrand. Und wer will, der kann sogar nackt Auto fahren. Vor dem Aussteigen sollten sich Männer allerdings wieder anziehen.

Und dies aus gutem Grund, denn nach Paragraf 183 des Strafgesetzbuches kann ein männlicher Nackedei für das Entblößen außerhalb des Wagens bis zu ein Jahr hinter schwedischen Gardinen verbringen. Ganz anders bei den Damen: Zeigefreudige Frauen würden laut Verkehrsrechtlern nach Paragraf 183 nicht bestraft. Warum eigentlich? Sind Frauen für den deutschen Rechtsstaat hübscher als Männer? Was haben die, was wir nicht haben? Weniger Brustbehaarung? Cellulitis? Das mit der Gleichberechtigung sollte jedenfalls noch einmal überprüft werden.

Ich glaube, ich kaufe mir demnächst ein Frauen-Nacktkostüm für meine nächste sommerliche Autofahrt. Das ziehe ich mir dann schnell über, bevor ich nackt aus dem Auto steige.