22-Jährige muss sich ab Montag wegen versuchten Totschlags verantworten

Seestermühe. Am 5. Mai vorigen Jahres machte ein Landwirt in Seestermühe einen grausigen Fund. Er stieß in einem Schafstall an der Dorfstraße, versteckt in einem Weidenkorb, auf die verweste Leiche eines Säuglings. Die Mutter des Kindes, zur Tatzeit 21 Jahre alt und wohnhaft in der Nähe des Fundortes, konnte schnell ermittelt werden.

Ab Montag, 8. Juli, muss sich die junge Frau vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Itzehoe verantworten. Der Vorwurf lautet auf versuchten Totschlag. Drei Prozesstage hat die Kammer angesetzt, das Urteil wird am 1. August erwartet. Bereits zum Prozessauftakt haben die Richter acht Zeugen geladen. Verteidiger ist ein Rechtsanwalt aus Hamburg.

Während die Mutter schnell ermittelt werden konnte, gestaltete sich die Aufklärung der Todesumstände des Neugeborenen sehr schwierig. Trotz intensiver Bemühungen der Rechtsmedizin in Hamburg war letztlich nicht feststellbar, ob der Tod des Säuglings unmittelbar auf das Verhalten der damals 21-jährigen zurückzuführen ist. Sie hatte angegeben, dass es sich bei dem Kind um eine heimlich entbundene Frühgeburt gehandelt habe, es sei sehr schwach gewesen. Weil nicht nachgewiesen werden kann, ob das Baby überlebensfähig gewesen wäre, wenn die Mutter es versorgt hätte, lautet die Anklage nur auf versuchten Totschlag.

Kernpunkt des Verfahrens wird der psychische Zustand der jungen Frau und damit ihre Schuldfähigkeit sein. Das Gericht hat einen Psychologen als Sachverständigen berufen, der die Seestermüherin untersucht hat und dem gesamten Prozess beiwohnen wird. Die heute 22-Jährige war nach ihrer Festnahme freiwillig zur Behandlung in die Elmshorner Psychiatrie gegangen, sie saß nicht in Untersuchungshaft. Sollte sie schuldfähig sein, droht ihr eine mehrjährige Gefängnisstrafe.