Eine Glosse von Rainer Burmeister

Neulich auf der Pinneberger Straße in Rellingen: Bei dichtem Verkehr komme ich mit dem Auto in der Ortsdurchfahrt Egenbüttel etwa mit Tempo 50 voran. Doch dann gerät die Kolonne in Höhe der Feuerwache plötzlich ins Stocken. Ein Stück voraus wird die Ursache für die unerwartete Verkehrsberuhigung sichtbar. Auf der Fahrbahn der Landesstraße ist ein Freizeitsportler unterwegs - zu Fuß!

Sport ist gesund und verlängert das Leben, heißt es. Doch die Begleitumstände können lebensgefährlich sein. Der Mann in Laufschuhen, Sporthose und weißem Träger-Unterhemd trabt in meiner Fahrtrichtung in erhöhtem Jogger-Tempo vor sich hin. Dank seiner angewinkelten Arme, der leicht schlingernden Gangart und des Gegenverkehrs bleibt kaum Raum zum Überholen. Auf dezente Hupsignale reagiert der Ausdauerathlet nicht.

Vor mir weist eine Cabriofahrerin beim Passieren des hechelnden Sturkopfs mit ausgestrecktem Arm nach rechts. Richtig: Dort gibt es jenseits des Straßengrabens einen schön asphaltierten, zwei Meter breiten Geh- und Radweg. Doch der hat bei dem Kamikaze-Läufer keine Chance.

Nachdem es auch mir gelungen ist, den Extremsportler hinter mich zu bringen, denke ich bei einem letzten Blick in den Rückspiegel flugs über eine Reform der Straßenverkehrsordnung nach. Brauchen wir nun Verbotsschilder für Langstreckenläufer an Landesstraßen oder sollte eine Helmpflicht für Fußgänger genügen?