Mit vollem Einsatz

19. Juni: "Auf der A 7 droht der Kollaps"

Wer im Planfeststellungsverfahren Einspruch erhoben hat, der hat ihn nun, den Planfeststellungsbeschluss. Umfang: 198 Seiten. Nun ist dokumentiert, dass auf Anregungen, Vorschläge und Widerspruch nicht nur ablehnend reagiert wurde. Gegenüber der ursprünglichen Planung gibt es mit Blick auf den Quickborn betreffenden Bereich wichtige Verbesserungen. Anders als zu Anfang ist jetzt aktiver Lärmschutz auch auf der Westseite der Autobahn beschlossen - Lärmschutzwälle, Lärmschutzwände und die Kombination von beiden werden auf einer Länge von etwas über 2,3 Kilometer gebaut.

Dieses Ergebnis ist nicht nur dem Einsatz der Stadt Quickborn zu verdanken, sondern auch den Aktivitäten des BFQ. Wir haben nicht nur im Interesse aller Quickborner Bürger gut begründeten Einspruch erhoben. Wir haben vor allen Dingen und ganz besonders die auf der Westseite der Autobahn wohnenden Quickborner durch die Verteilung schriftlicher Informationen von Haus zu Haus über die Notwendigkeit und Möglichkeit eines Einspruchs ins Bild gesetzt. Wir haben auch auf Wunsch Formulierungshilfe gegeben, damit die Einsprüche den Vorschriften entsprachen. Der Erfolg ist nicht ausgeblieben.

Das Hamburger Abendblatt schreibt "Es fehlt an Konzepten für den Ausweichverkehr." Der Planfeststellungsbeschluss hat sich dazu sozusagen im Vorwege geäußert. Da heißt es unter anderem: "Die Beschilderung einer Umleitungsstrecke erfolgt durch die zuständige Behörde, ist Bestandteil der straßenrechtlichen Anordnung, die nicht Bestandteil der Planfeststellung ist. Unvermeidbar sind allerdings mögliche Schleichverkehre. Dieses Phänomen ist nicht beeinflussbar."

Peter Gudelius, Bürger für Quickborn

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