Den Besitzern von Schrottimmobilien stehen schlechte Zeiten bevor. Eine Gesetzesnovelle des Baugesetzbuches soll den Städten und Gemeinden mehr Rechte geben. Die Kommunen sind vorsichtig.

Kreis Pinneberg. In zahlreichen Städten und Gemeinden im Kreis Pinneberg gibt es verlassene Häuser, die allmählich verfallen. Entweder, weil die Häuser als Spekulationsobjekte dienen oder weil sich etwa Erben nicht einigen können, was mit dem geerbten Haus geschehen soll. Bislang konnten Kommunen wenig machen, um diese sogenannten Schrottimmobilien, die dem Image der Kommunen schaden, loszuwerden. Nun hat der Bundestag eine Novelle des Baugesetzbuches verabschiedet. Damit stehen den Besitzern von Schrottimmobilien schlechte Zeiten bevor.

"Die Neuregelung gibt den Städten und Gemeinden im Kreis Pinneberg jetzt ganz konkret die Möglichkeit, die Eigentümer von verwahrlosten Gebäuden an den Abrisskosten zu beteiligen", sagt Uwe Hahn, Bezirksvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) in Holstein. Die Gesetzesnovelle, für die sich die IG Bau bereits Ende des vergangenen Jahres eingesetzt hatte, sorge dafür, dass marode Immobilien, die jahrelang vor sich hingammeln, nicht zum Dauerproblem für die Kommunen würden.

Bislang mussten Städte und Gemeinden tatenlos mitansehen, wie beispielsweise mehrere Häuser in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen leer standen und verfielen, weil sie als Teil eines Immobilienfonds als Spekulationsobjekt genutzt und dabei zumeist über Wert gehandelt wurden.

Die Kommunen konnten bislang, da sich die Häuser im Privatbesitz befinden, nur eingreifen, wenn etwa die öffentliche Sicherheit durch den Verfall der Häuser bedroht war, also wenn zum Beispiel Dachziegel auf Bürgersteige oder Straßen zu fallen drohten. Dann durfte die Verwaltung einen Abriss der maroden Gebäude anordnen - allerdings auf Kosten des Steuerzahlers. Und: Das Grundstück blieb nach dem Abriss weiterhin in Privatbesitz.

Bei einer Suche nach Lösungen für das Problem gingen die Kommunen teils neue Wege. So sicherte sich die Stadt Uetersen beispielsweise per Satzung ein besonderes Vorkaufsrecht für Schrottimmobilien und legte sechs Schandflecke in der Innenstadt fest.

Ein solches Vorkaufsrecht wird in Zukunft wohl nicht mehr notwendig werden - vorausgesetzt, das neue Baugesetzbuch wird planmäßig im Bundestag verabschiedet, was als wahrscheinlich gilt. Die Gesetzesnovelle wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP im Bundestag verabschiedet.

Die künftige Regelung erlaubt es den Kommunen, Hauseigentümern, die bewusst ihre Immobilien verfallen lassen, früh Daumenschrauben anzusetzen. Und das sollten sie auch laut Hahn. "Jetzt sind die Städte und Gemeinden am Zug. Sie können den Eigentümern von Schrottimmobilien sagen, entweder du sanierst oder wir schicken dir eine Abrissverfügung", sagt Hahn.

Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, begrüßt die Gesetzesnovelle, denn sie entlaste die Kommunen finanziell und könne das Stadtbild zugleich nachhaltig verbessern. Eigentümer müssten sich von nun an in der Regel an den Abrisskosten in Höhe der Wertsteigerung des Grundstücks beteiligen. Das werde, so ist die GdW überzeugt, eine abschreckende Wirkung haben. In Euphorie wollen die Kommunen angesichts der rechtlichen Neuerungen nicht verfallen. Im Gegenteil - die Verwaltungen sind vorsichtig. Uetersens Stadtplaner Henning Trepkau hat die Ende April erfolgte Novellierung des Baugesetzbuches mit der Verschärfung des Instrumentariums gegen Schrottimmobilien mit Interesse verfolgt. Er erklärte, dass er sich jetzt genau über die Gesetzesreform informieren werde. Er könne sich vorstellen, dass die Stadt die neuen Möglichkeiten nutzt, so der Stadtplaner. Eine Beratung in den politischen Gremien vor Einsatz derartiger Sanktionen hält Trepkau für sinnvoll.

Auch in Quickborn will die Stadtverwaltung zunächst das abschließende Gesetz abwarten und dann genau die neue rechtliche Sachlage prüfen. Daher wolle die Verwaltung die Nachricht momentan nicht kommentieren.

"Wir begrüßen das ausdrücklich", sagt Elmshorns Stadtrat Volker Hatje. Die Stadt hätte gerne früher von dem Instrument Gebrauch gemacht, als das leerstehende Hertie-Kaufhaus die Innenstadt verschandelte. "In diesem Fall hatten wir Glück, dass doch noch ein Investor kam", sagt Hatje. Aktuell gebe es mehrere langanhaltende und großflächige Leerstände, die alle im Sanierungsgebiet Krückau/Vormstegen liegen. Hatje: "Wir haben dank der Ausweisung als Sanierungsgebiet Zugriff auf die Flächen und sind mit allen Eigentümern im Gespräch, sodass wir das Instrument zurzeit nicht benötigen."