Mehr als zwei Jahre nach dem Tod eines 26 Jahre alten Wedelers in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Itzehoe ist der damalige Anstaltsarzt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.

Wedel/Itzehoe. Das Amtsgericht Itzehoe verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen in Höhe von jeweils 100 Euro. Richterin Katja Komposch sah es als erwiesen an, dass der Mediziner dem Häftling eine zu hohe Dosis Methadon verordnete, ohne ihn persönlich untersucht zu haben.

Der Wedeler sollte eine Ersatzfreiheitsstrafe in Itzehoe absitzen. Dort klagte er über starke Entzugserscheinungen, weil er regelmäßiger Drogen- und Alkoholkonsument sei. Der telefonisch informierte Arzt verordnete daraufhin 14 Milliliter Methadon. Als einige Stunden später Versuche scheiterten, den Wedeler zu wecken, stufte der Arzt dies als normales Schlafbedürfnis ein. Abends war der 26-Jährige tot. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.