Der Frühling naht, die Natur erwacht. Haus- und Grundbesitzer zieht es für gärtnerische Arbeiten nach draußen.

Kreis Pinneberg . Baum-, Hecken- und Gebüschschnitt sowie Knickpflege sind aber nur noch bis zum 14. März erlaubt. Das gilt auch für das Zurückschneiden von Röhricht. Darauf haben jetzt die Untere Naturschutzbehörde und der Bauernverband hingewiesen. Hintergrund dieser Fristsetzung ist es, dass Tieren, vor allem Vögeln, die mit der Brut beginnen, Schutz gewährt werden soll.

Wie die Kreisverwaltung sagt, sind Arbeiten an Bäumen, Hecken und Knicks nach dem 14. März nur noch zulässig, wenn die Umweltbehörde auf einen Antrag hin eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Beachtet werden müssen laut Kreisverwaltung auf jeden Fall auch die Baumschutzsatzungen der einzelnen Kommunen.