Zwei Elmshorner, die einen zwölfjährigen Jungen misshandelt haben, kommen mit Bewährung davon. Ich hatte Todesangst“, sagte das Opfer.

Elmshorn/Itzehoe. Kevin N. , 21, und Marcel A., 23, sind glimpflich davongekommen. Die Jugendkammer des Landgerichts Itzehoe verurteilte die beiden befreundeten Elmshorner am Dienstag zu milden Strafen. Haupttäter Kevin N. erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Marcel A. wurde nach Erwachsenenstrafrecht zu einem Jahr Haft verurteilt, erhielt ebenfalls Bewährung. Das Duo hatte gestanden, in der Nacht zum 18. April 2011 den damals zwölfjährigen Henrik R. nach einem Alkoholexzess eingesperrt, brutal misshandelt und schwer verletzt zu haben. Die Anklage lautete unter anderem auf gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

Bereits am ersten Prozesstag am 14. Februar schilderte Opfer Henrik R., wie er in Begleitung von zwei Freundinnen die Wohnung von Kevin N. an der Hoyerstraße aufsuchte, weil man sich dort Alkohol und Drogen erhoffte. Nachdem die Mädchen gegangen waren, sei er in der Wohnung eingesperrt und später von beiden Angeklagten aus dem Schlaf gerissen und mit Schlägen, Fußtritten sowie einem Schraubenzieher traktiert worden. "Ich hatte Todesangst", so sagte das Opfer aus, das sich später blutüberströmt zu Nachbarn flüchtete.

Haupttäter Kevin N. verübte eine ähnliche Tat im Januar 2012, diesmal in seiner neuen Wohnung in Kiel. Das Opfer, Sven-Ole H., sagte am finalen zweiten Verhandlungstag aus. "Er drohte, mir das Ohr abzuschneiden und hielt mir ein Messer ans Ohr", so der 27-Jährige. Er schilderte weiter, wie ihm Kevin N. eine leere Bierflasche auf den Kopf schlug ("Die Narbe habe ich immer noch") und ihm einen Computer auf den Fuß warf. "Ich hatte Rückenprellungen, überall blaue Flecken, mein Fuß war verstaucht, und ich konnte kaum laufen." Erst nach mehreren Stunden habe er aus der verschlossenen Wohnung flüchten können.

Auch bei dieser Tat spielte Alkohol eine Rolle - ebenso bei zwei weiteren Fällen, in denen Kevin N. Beleidigung sowie Widerstand gegen Polizeibeamte vorgeworfen wurde. "Wenn der Angeklagte wieder in eine problematische Lebenssituation zurückfällt und diese mit Alkohol und Drogen kompensiert, ist erneut mit derartigen Straftaten zu rechnen", so der Gutachter Dr. Klaus Behrendt. Der Arzt für Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie und forensische Psychiatrie bezeichnete Kevin N. als "schwer gestörten jungen Menschen", für den "Alkohol zum problematischen Faktor im Leben wurde".

Der heute 21-Jährige habe seit dem dritten Lebensjahr keinen Kontakt mehr zu seinem Vater, seine leibliche Mutter sei alkohol- sowie psychisch krank und habe ihn wiederholt in Heime abgeschoben, ehe der Junge von einer Pflegefamilie in die andere weitergereicht wurde. "Für die frühkindliche Seele war das eine Katastrophe." Zwar habe sich der Angeklagte zwischendurch gefangen und seinen Realschulabschluss mit dem Notendurchschnitt von 2,5 bestanden, zum Zeitpunkt der angeklagten Taten habe er sich jedoch "in einer permanenten Abwärtsspirale" befunden. Seine Steuerungsfähigkeit sei erheblich vermindert, jedoch nicht ausgeschlossen gewesen.

Ein Jahr nach der letzten Tat hat sich Kevin N. gefangen. Er ist in Lübeck in einer vollstationären Einrichtung für Heranwachsende untergebracht, wo er suchtfrei lebt und auf einen Therapieplatz wartet. "Ich möchte eine Borderline-Therapie machen", so der Angeklagte. Nach seiner Schulzeit startete er eine Ausbildung zum Justizfachangestellten beim Amtsgericht Pinneberg, brach diese aber nach wenigen Monaten ab. Nach seiner Stabilisierung strebt Kevin N. eine Ausbildung als Koch an und wünscht sich, wieder in eine eigene Wohnung ziehen zu können. "Es war absolute scheiße, absolut das letzte, was ich gemacht habe. Dafür möchte ich mich entschuldigen."

Verteidigerin Franziska Hammer hob in ihrem Plädoyer hervor, wie gut ihr Mandant sein Leben in den Griff bekommen habe. In diesem Zusammenhang bat sie die Kammer, ihm die Fortschritte nicht durch eine Gefängnisstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann, zu verbauen. Sie forderte für Kevin N. eine Jugendstrafe von 19 Monaten zur Bewährung. Auch Staatsanwalt Joachim Bestmann zeigte sich gnädig. Er beantragte für den Angeklagten eine zweijährige Jugendstrafe und bejahte eine Strafaussetzung zur Bewährung. Opferanwalt Jan Kürschner dagegen wollte Kevin N. hinter Gitter sehen, er forderte eine Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren.

Anders lag der Sachverhalt beim mitangeklagten Marcel A. Er war zur Tatzeit im April 2011 bereits 21 Jahre alt und wird daher nach dem härteren Erwachsenenstrafrecht behandelt. Dennoch forderten Verteidiger Christoph Heer und auch Staatsanwalt Bestmann für ihn lediglich eine Bewährungsstrafe. Dies liegt daran, dass der Tatbeitrag von Marcel A. deutlich unter dem von Kevin N. liegt, zudem ist das Vorstrafenregister des heute 23-Jährigen geringer.

Was beide Freunde eint, ist ihre schwere Kindheit. Auch Marcel A. verbrachte mehrere Jahre in Pflegefamilien, weil sein Vater ihn und seine vier Geschwister misshandelte. Anders als Kevin N. ist sein bisheriges Leben eine Aneinanderreihung von Misserfolgen. Er schaffte keinen Schulabschluss, brach eine Lehre ebenso ab wie mehrere Berufsvorbereitungsmaßnahmen. Inzwischen hat Marcel A. eine feste Beziehung, seine Freundin und er erwarten ein Kind.

Richter Eberhard Hülsing machte deutlich, dass beide Angeklagte eine schwere Schuld auf sich geladen haben. Das gelte insbesondere für Kevin N. "Dennoch sieht das Gericht die Chance, dass sie da rauskommen und den richtigen Weg, den sie von alleine eingeschlagen haben, auch weitergehen." Die Urteile gegen beide Angeklagten sind bereits rechtskräftig. Staatsanwalt Bestmann und beide Verteidiger kündigten an, das Urteil nicht anfechten zu wollen.