Quickborner streitet alles ab, Richterin verurteilt ihn zu einer Bewährungsstrafe

Quickborn/Norderstedt. Mehr als 700 Kinderpornos soll Heinz H. aus Quickborn im Laufe mehrerer Jahre auf seinem Rechner gesammelt und im Rahmen einer Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt haben. Zudem lud und verbreitete der 42-Jährige laut Anklage auch einige Hundert Bilder mit tierpornografischem Inhalt, wobei nur das Verbreiten, nicht aber der Besitz dieses Materials strafbar ist.

Vor dem Amtsgericht in Norderstedt findet in dieser Sache der zweite Termin statt. Der Angeklagte beschwert sich zu Beginn der Verhandlung darüber, dass ihn das Verfahren seit mittlerweile vier Jahren belaste und er darüber depressiv geworden sei, obwohl er doch gänzlich unschuldig sei. Er wisse nicht, wie das verbotene Bild- und Videomaterial auf den Rechner und den USB-Stick, die im Rahmen einer Hausdurchsuchung im Januar des Jahres 2009 bei ihm beschlagnahmt wurden, gelangt sei.

Er sei ein großer Musikfan und lade sich manchmal im Rahmen von Tauschbörsen Musikvideos aus dem Internet herunter. Vielleicht sei das brisante Material versehentlich dabei gewesen. Er sei sexuell völlig normal, betont der korpulente Mann.

Richterin Katrin Thron hat zur Klärung der Frage, ob das Material von außen auf den Rechner gelangt sein könnte, ein Sachverständigengutachten eingeholt. Punkt für Punkt entkräftet der Gutachter die verteidigenden Äußerungen des Angeklagten: Es sei zwar möglich, dass Außenstehende über W-Lan Zugriff zum Internet des Angeklagten hätten haben können, allerdings würde es dann auf dem Rechner des Angeklagten keine Spuren geben - und die gebe es eindeutig. Sorgfältig hatte der angeklagte Quickborner nämlich das Bildmaterial in einem Ordner "Eigene Dateien" abgelegt.

Die Untersuchung des Rechners habe zudem ergeben, dass sich jemand gezielt unter Eingabe bestimmter in der Kinderpornoszene bekannter Suchbegriffe in die entsprechenden Tauschbörsen eingeloggt hatte.

Die Richterin verurteilte den nicht vorbestraften Angeklagten zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Es sei nach dem Sachverständigengutachten ausgeschlossen, dass Heinz H. "aus Versehen" diese Bilder heruntergeladen und verbreitet habe. Auch den "großen Unbekannten", der hier tätig gewesen sein soll, gebe es nicht.

Während der Angeklagte seit vier Jahren leide, würden diese Kinder wahrscheinlich ihr Leben lang leiden, so die abschließenden, deutlichen Worte der Richterin.