In diesen Tagen werfen Rothirsche ihr oft kiloschweres Geweih ab. Das Mitnehmen von Geweihstangen ist grundsätzlich verboten und fällt unter den Tatbestand der Jagdwilderei. Dies kann mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Darauf weist die Jagdbehörde des Kreises Pinneberg hin. Das Bundesjagdgesetz gestattet es nur dem jeweiligen Jagdausübungsberechtigten, abgeworfene Geweihe an sich zu nehmen. Der Grund hierfür ist, dass Jäger und Förster versuchen, mit Hilfe der gefundenen Geweihe einen Überblick über die Hirschpopulation zu erhalten.