Elmshorn. Ein Gartenzaun, der einem Mieter im Treppenhaus den Weg versperrt: Mit diesem kuriosen Fall befasst sich am Freitag, 25. Januar, das Amtsgericht Elmshorn. Geklagt hat besagter Mieter, der von seinem Vermieter das sofortige Entfernen des Hindernisses verlangt.

Schauplatz des Zaun-Krieges ist ein Mehrfamilienhaus in Elmshorn. "Der Mieter fand den fest installierten Zaun eines Tages im Treppenhaus vor seiner Wohnung vor", sagt Gerichtssprecherin Julia Gärtner. Der Mann könne seine Wohnung ungehindert betreten und verlassen. Der Weg nach oben werde jedoch durch den etwa 1,70 bis 1,80 Meter hohen, fest installierten weißen Lattenzaun versperrt. Im Zaun befinde sich ein Tor. Über den Schlüssel, so Gärtner weiter, verfüge der Kläger jedoch nicht.

Ob der Vermieter tatsächlich das Recht hat, seinem Mieter per Zaun den Zutritt zur nächsthöheren Etage zu untersagen, muss nun das Gericht entscheiden. Der Vermieter begründet die Installation des Gartenzauns damit, dass die Wohnung des Mieters abgeschirmt werden müsse. Sein Verhältnis zu den anderen Mietern sei alles andere als konfliktfrei.

So spricht der Vermieter von Übergriffen auf andere Mieter, die sich der Kläger geleistet haben soll. Außerdem soll der Zaun den Mann daran hindern, im Flur vorhandene Belüftungsklappen zu schließen. Offenbar hat der Mieter in der Vergangenheit genau das häufig getan und damit Zwietracht unter den Hausbewohnern gesät.

Das öffentliche Zivilverfahren findet von 9 Uhr an in Saal 2 des Amtsgerichtes an der Elmshorner Bismarckstraße statt.