Immer mehr Bürger legen Widerspruch gegen die Berechnung der Regenwasser-Gebühren ein

Uetersen. Das Thema Regensteuer bewegt weiterhin die Gemüter in Uetersen. Allein seit dem Jahreswechsel seien noch mal zehn Widersprüche im Rathaus eingegangen, sagt Büroleiterin Bärbel Voß. Damit liegen der Verwaltung jetzt mindestens 160 Widersprüche gegen Zahlung dieser Gebühr vor, die alle Eigentümer nach der Größe ihrer Grundstücke zahlen müssen, um für die Kosten der Wartung und Instandhaltung des Regenwasserkanalnetzes aufzukommen. Dennoch sehen die Parteien bis auf die FDP zurzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. "Das Thema ist politisch nicht relevant", glaubt SPD-Fraktionschef Ingo Struve. "Es wird hochgejubelt."

Ausgelöst hat diese Protestflut gegen die Gebührensatzung die Klage eines Grundstücksbesitzers. Der hatte moniert, dass der Heidgraben als Bach in die Gebührenkalkulation einfloss, ohne ein Entwässerungsgraben zu sein. Das Verwaltungsgericht schloss sich dieser Argumentation an, sodass die Verwaltung dessen Widerspruch akzeptierte. Dass die Verwaltung dies tat, ohne einen förmlichen Beschluss abzuwarten, sei ein Fehler gewesen, sagt CDU-Fraktionschef Andreas Stief. "Hätte man es zu einem Urteil kommen lassen, hätten wir Rechtssicherheit. Nun gibt es Interpretationsspielraum."

Die Verwaltung geht davon aus, dass seit 2008 etwa 30.000 Euro pro Jahr zu viel berechnet worden seien, die nun den Gebührenzahler erstattet werden sollen. "Das sind Cent-Beträge für jeden Einzelnen", sagt Struve. Dem widerspricht FDP-Fraktionschef Rolf Maßow. Bei rund 150.000 Euro und 5000 Gebührenzahlern wären dies etwa 30 Euro pro Grundstück.

Verwaltung, SPD und CDU vertrauen auf die Aussage des eingeschalteten Fachanwaltes aus Kiel, der die im Dezember geänderte Gebührensatzung für rechtmäßig erachtet habe. Auch da ist Maßow anderer Auffassung. Nach wie vor würde der Heidgraben zu Unrecht einbezogen. Maßow vermutet: "Es kommt eine Klagewelle auf uns zu."

Stief erwartet von Bürgermeisterin Andrea Hansen, die zurzeit im Urlaub ist, erneut mit ihrem Heidgrabener Amtskollegen Udo Tesch über eine Kostenbeteiligung seiner Gemeinde zu verhandeln. "Was soll das bringen?", winkt Tesch ab. "Schon das alte preußische Landrecht besagte, dass der Unterlieger dem Oberlieger das Wasser abzunehmen hat, ohne Geld dafür zu kriegen."

Tesch sieht hier ein "internes Uetersener Problem", für das nicht Heidgraben verantwortlich gemacht werden könnte. Die Stadt habe beim Bau der Fußgängerzone in den 80er-Jahren ohne Not das Regenrückhaltebecken an der Klosterkoppel entfernt, sodass die Wassermengen vom Mühlenteich des Rosariums nicht mehr ordentlich abfließen könnten. Der Kieler Anwalt zitiert allerdings in seiner Expertise Grundsatzurteile, wonach Nachbargemeinden sehr wohl an den Kosten für die Abwasserbeseitigung zu beteiligen wären, sofern aus diesen ein Teil des Wassers käme. In einem Aktenvermerk war bereits von 230.000 Euro die Rede, etwa einem Fünftel des Gebührenaufkommens für Regenwasser in Uetersen.