Kreis Pinneberg. Im Jugendamt des Kreises Pinneberg können Erklärungen zur Vaterschaftsanerkennung, zur Sorgerechtsregelung und zur Unterhaltsverpflichtung abgegeben und beurkundet werden. Vom 1. Januar an werden diese Beurkundungen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache vorgenommen. Das Jugendamt will damit Wartezeiten für die Bürger vermeiden und zugleich dafür sorgen, dass der jeweilige Beurkundungstermin zügig abgewickelt werden kann. Offene Fragen zum Beispiel nach den mitzubringenden Unterlagen können bereits bei der Terminabsprache geklärt werden.

Die Ansprechpartner des Jugendamtes können im Internet www.kreis-pinneberg.de beim Fachdienst Jugend und Bildung unter der Rubrik Amtsvormundschaften/Beistandschaften mit dem jeweiligen Buchstabenbereich (entscheidend ist der Nachname der Kindesmutter) gefunden werden. Alternativ gibt der Bürgerservice der Kreisverwaltung Pinneberg gerne Auskunft.