Der 33 Jahre alte Björn S. erbeutet drei EC-Karten und hebt 3660 Euro vom Konto ab. Gericht verurteilt ihn zu einer Bewährungsstrafe

Pinneberg/Bad Segeberg. Die in der Anklage vor dem Segeberger Amtsgericht verlesene Tat hört sich zunächst nach einem ganz normalen Einbruch an: Der Angeklagte Björn S. aus Pinneberg stieg im November des vergangenen Jahres durch ein von ihm aufgehebeltes Fenster in ein Haus in Leezen (Kreis Segeberg) ein, stahl dort Bargeld und drei EC-Karten nebst dazugehörigen PIN-Nummern. Einen Tag danach hob der 33-Jährige bei der Sparkasse in Leezen mehrfach Geld ab und erbeutete insgesamt 3660 Euro.

Es war aber nicht irgendein Haus, in das der Angeklagte einbrach, sondern das Haus seines ehemaligen Chefs, in dem er sich bestens auskannte. Vor Gericht erzählt der junge Mann, dass er jahrelang für seinen Chef als Fliesenleger geschuftet habe, allerdings auf 400- Euro-Basis. Der Chef habe ihm eine Festanstellung versprochen und ihn immer wieder hingehalten. Als dieser Chef mit dem Ausweis des Angeklagten Schrott verkaufte, erschien beim Angeklagten die Steuerfahndung. Aus Zuneigung zum Chef nahm der Angeklagte die Verkäufe auf sich – mit der Folge, dass er Tausende von Euro an das Arbeitsamt zurückzahlen musste.

Der Chef dankte seinem treuen Mitarbeiter das alles nicht: Ende November warf er Björn S. raus und setzte ihm einen anderen Mitarbeiter vor die Nase, erzählt der so Enttäuschte während des Prozesses. An jenem Abend im November habe er den Chef zur Rede stellen wollen, so der Angeklagte, der dann, weil der Chef nicht zu Hause war, beschloss, dessen Haus zu verwüsten, um ihm Angst zu machen. Reichlich Alkohol habe er vorher getrunken und im Arbeitszimmer mit seiner Aktion beginnen wollen, als ihm beim Aufreißen einer Schublade die EC-Karten entgegen gefallen seien.

Woran der betrunkene Einbrecher Räuber jedoch nicht gedacht hat, ist die Tatsache, dass er beim Geldabheben gefilmt wurde: Richterin Sabine Roggendorf hält Fotos hoch, auf denen der Angeklagte eindeutig zu erkennen ist, sodass die Tat schnell aufgeklärt wurde, das Geld aber schon verprasst war.

Noch einer zweiten Anklage muss sich der bisher nicht vorbestrafte Mann stellen: Bei einer Polizeiaktion im Juli dieses Jahres leistete er – ebenfalls stark angetrunken – Widerstand. Auch diese Tat räumt der Angeklagte ein. Bei dieser Tat sollen abermals andere die Schuld haben. Dieses Mal war es der Vermieter seiner damaligen Segeberger Wohnung, der sich wiederholt über den Lärm des Angeklagten geärgert hatte.

In jener Nacht im Juli musste die Polizei nach Anrufen des Vermieters zweimal anrücken, weil der Angeklagte bei lauter Musik mit seinem Neffen dessen Geburtstag feierte. Dabei sei es auch zu Gerangel gekommen. Während der Aussage des Beamten ruft der Angeklagte dazwischen und bezichtigt ihn der Lüge. Die Richterin ermahnt ihn daraufhin energisch.

Gleichzeitig unterstreicht dieses Verhalten nach Ansicht der Richterin die Eigenschaft des Angeklagten, die Schuld immer bei den anderen zu suchen. Der von Hartz IV lebende Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und drei Wochen verurteilt und diese zur Bewährung ausgesetzt. Er erhält zudem die Auflage, als teilweise Schadensgutmachung zunächst 1800 Euro in 50-Euro-Raten an das Einbruchsopfer zu zahlen.