Vermieter größerer Gebäude sind künftig für Untersuchung auf Legionellen selbst verantwortlich

Kreis Pinneberg. Die Kreisverwaltung Pinneberg weist auf erfolgte Änderungen der Trinkwasserverordnung hin. Betroffen sind insbesondere Vermieter größerer Gebäude. Sie sind künftig selbst dafür verantwortlich, dass regelmäßige Beprobungen des Wassers auf Legionellenbefall erfolgen. Eventuelle Grenzwertüberschreitungen müssen die Betroffenen unverzüglich beim Kreis melden, sonst machen sie sich strafbar.

Die neue Regelung betrifft Gebäude, die über einen Trinkwasserspeicher von mehr als 400 Litern verfügen oder eine Anlage mit mehr als drei Liter Rohrleitungsvolumen zwischen dem Ausgang des Trinkwasserspeichers und dem nächsten Wasserhahn besitzen. Diese Anlagen müssen verpflichtend bis zum 31. Dezember 2013 auf Legionellen hin überprüft werden. Zeigt das Ergebnis keine Auffälligkeiten, muss erst in drei Jahren eine erneute Überprüfung erfolgen.

Die Ergebnisse müssen erst dann an das Gesundheitsamt des Kreises gemeldet werden, wenn der so genannte Maßnahmenwert für Legionellen von 100 KBE (Kolonien bildende Einheit) je 100 Milliliter Trinkwasser überschritten ist. Sollte dies jedoch der Fall sein, muss der Besitzer des Gebäudes nicht nur sofort das Gesundheitsamt informieren. Er ist darüber hinaus verpflichtet, die Ursache des Befalls zu ermitteln sowie eine Gefährdungsanalyse erstellen zu lassen.

Bei Legionellenbefall sind die Abnehmer und das Gesundheitsamt zu informieren

Die Mieter sind schnellstmöglich über die Gefährdungsanalyse sowie eventuell notwendige Nutzungseinschränkungen zu informieren. Das Gesundheitsamt ist ständig über die eingeleiteten Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten und in den Vorgang miteinzubeziehen. Die Behörde warnt: Wer vorsätzlich die erforderlichen Maßnahmen unterlässt und belastetes Trinkwasser an Mieter abgibt, macht sich strafbar.

Beim Gesundheitsamt sind derzeit kreisweit 700 Gebäude bekannt, auf die diese Neuregelung zutrifft. Bei einem Teil ist die erforderliche Untersuchung bereits erfolgt. Die meisten Anlagen arbeiten einwandfrei. Allerdings fielen laut Kreis auch diverse Fälle auf, bei denen der Maßnahmenwert überschritten wurde. Einige Werte gaben Anlass, die betroffenen Entnahmestellen zu sperren. Die Bakterien im Kreis Pinneberg wurden etwa in jeder dritten Probe nachgewiesen. Die Kreisverwaltung beschäftigt drei Kontrolleure.

Eine weitere Änderung der Novelle betrifft die Aufbereitung und Desinfektion des Trinkwassers. In diesem Bereich sind die Vorschriften strenger gefasst worden. Auch tritt mit Wirkung zum 1. Dezember 2013 eine Verschärfung der Grenzwerte für Blei im Trinkwasser in Kraft. Er darf dann 0,01 Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten. Dieser Wert kann nach Expertenmeinung nur eingehalten werden, wenn keine Bleirohre mehr im Wasserversorgungssystem vorhanden sind. Sollten in der Anlage dennoch Bleileitungen beziehungsweise Bauteile aus Blei verwendet werden, ist der Betreiber der Anlage künftig verpflichtet, die Abnehmer darüber zu informieren.