Zwei Jahre Jugendstrafe für 19 Jahre alten Uetersener. Landgericht stellt ihn unter Vorbewährung

Uetersen/Elmshorn. Eine Umarmung für seine Mutter, dann konnte Fatih O. nach siebenmonatiger Untersuchungshaft aus dem Gerichtssaal in die Freiheit spazieren. Der 19 Jahre alte Uetersener, der am Vatertag in Kollmar drei Jugendliche mittelschwer und einen weiteren lebensgefährlich verletzt hatte, wurde von der dritten Jugendkammer des Landgerichts Itzehoe wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zweijährigen Jugendstrafe verurteilt. Das Gericht gewährte Fatih O. jedoch eine sechsmonatige Vorbewährung.

Das heißt, dass nach einem halben Jahr nochmals geprüft wird, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung angebracht ist. Das Gericht hob den Haftbefehl gegen den 19-Jährigen auf. Er erhielt die Auflage, entweder eine Ausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu starten. Fatih O. ist einem Bewährungshelfer unterstellt. Außerdem wurde ihm auferlegt, sich in ambulante psychotherapeutische Behandlung zu begeben.

Drei Verhandlungstage versuchten die Verfahrensbeteiligten herauszufinden, was sich am Abend des 17. Mai am Strand von Kollmar abgespielt hat und wie es zu der Auseinandersetzung kommen konnte. "Es hielten sich dort mehrere Gruppen junger Männer auf, die mit Bier und Schnaps den Vatertag feierten", sagt Staatsanwalt Joachim Bestmann. Der türkischstämmige Angeklagte habe einer der Gruppen angehört und sei auf Krawall gebürstet gewesen.

Er habe sich mit einer Gruppe Deutsch-Russen angelegt und zum Messer gegriffen, als er im Streit den Kürzeren zog. Bestmann zeichnete die handgreifliche Auseinandersetzung nach, in deren Verlauf Fatih O. drei jungen Leuten Schnittverletzungen zufügte. An deren Ende stand ein Stich in den Rücken von Nick G., 17, aus Elmshorn.

"Beim Opfer fiel der linke Lungenflügel in sich zusammen, es konnte nur durch eine sofortige Notoperation gerettet werden", so Bestmann weiter. Der 17-Jährige leide noch heute unter den Schmerzen. Fatih O. habe mit 1,51 Promille in blinder Wut zugestochen. Bestmann: "Aus erzieherischen Gründen ist eine fühlbare Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten unerlässlich." Einen versuchten Totschlag, wie in der Anklageschrift vorgeworfen, sah der Staatsanwalt als nicht erfüllt an. "Ich habe letzte Zweifel, dass eine Tötungsabsicht vorlag."

Opferanwalt Ralf von Busch sah das anders. Der Anklagevertreter bewertet die Tat in rechtlicher Hinsicht als versuchtes Tötungsdelikt. "Eine Jugendstrafe von drei Jahren sollte nicht unterschritten werden." Die beiden Verteidiger Henry Brendel und Norbert John wiesen darauf hin, dass für ihren Mandanten zu Beginn der Auseinandersetzung eine Notwehrlage vorlag. "Das, was sich letztlich daraus ergeben hat, geht über eine Notwehr hinaus. Aber die Anfangssituation muss auch gewürdigt werden", so Brendel. Sein Mandant wisse, dass er das Messer weder mitführen noch ziehen durfte. "Er weiß, dass er die Schuld trägt."

Die beiden Verteidiger regten an, ihrem Mandanten eine Vorbewährung und damit eine letzte Chance zuzubilligen. Letztlich ging das Gericht auch darauf ein. Verteidigung und Staatsanwalt kündigten einen Rechtsmittelverzicht an, so dass das Urteil Rechtskraft erlangte. Der Nebenklage steht kein Revisionsrecht zu.