Norderstedter Hilfsorganisation für Krankentransporte, Behinderten- und Altenhilfe will sich einklagen und bekommt Recht in erster Instanz.

Kreis Pinneberg/Norderstedt . Die Notfallrettung im Kreis Pinneberg bekommt womöglich einen Mitbewerber. Die gemeinnützige Hilfsorganisation Krankentransporte, Behinderten- und Altenhilfe (KBA) in Norderstedt hat jetzt mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Schleswig gegen den Kreis Pinneberg Recht bekommen. Demnach darf der Kreis dem KBA nicht mehr verwehren, in seinem Gebiet Krankentransporte und Rettungsdienste außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes auszuführen. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Die Klage hatte das Norderstedter Unternehmen, das 270 Mitarbeiter beschäftigt und neun Millionen Euro im Jahr umsetzt, vor vier Jahren angestrengt.

Ebenso wie in Neumünster, Lübeck und dem Kreis Plön wollte das KBA auch einen Rettungswagen sowie einen Krankentransportwagen an einer Rettungswache im Kreis stationiert haben. KBA-Vorsitzender Michael Vollmer argumentiert, dass seine Organisation, die 190 000 Patientenfahrten pro Jahr vor allem für den Blutspende- und Labordienst für Hamburger Kliniken mache, täglich mit einem der 69 Fahrzeuge im Kreis Pinneberg unterwegs sei.

Dies lehnte der Kreis ab, weil sich dann die Auslastung des eigenen Rettungsdienstes erheblich verschlechtern würde. Diese Auffassung teilt die dritte Kammer des VG Schleswig nicht. Demnach sei es verträglich und damit genehmigungsfähig, wenn das KBA mit jeweils einem Rettungswagen und Krankentransportwagen Patientenfahrten von einem Standort im Kreis Pinneberg aus unternehme.

"Wir hätten uns gern mit dem Kreis Pinneberg gütlich geeinigt", sagt KBA-Chef Vollmer. Dies sei aber nicht möglich gewesen, sodass der Rechtsstreit unumgänglich gewesen sei. "Da gibt es auch nichts zu verhandeln", entgegnet Jan Osnabrügge, stellvertretender Geschäftsführer der Rettungskooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH), die mit 500 Rettungsassistenten und 83 Fahrzeugen in den Kreisen Pinneberg, Steinburg, Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde mit der Sicherstellung des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes beauftragt ist. "Der öffentliche Rettungsdienst bekommt Geld dafür, dass er jederzeit diese Leistung erbringen kann. Wenn Fälle wegfallen, sinken unsere Einnahmen jede Fahrt wird teurer." So rechnet der RKiSH zurzeit für jeden Notarzteinsatz 240,10 Euro, für den Rettungswagen 645,84 Euro und für den Krankentransportwagen von 94,31 Euro für die ersten 50 Kilometer ab.

31 963 Einsätze gab es bis September 2012 im Kreis Pinneberg. Das sind fünf Prozent mehr als im Vergleichzeitraum des Vorjahres. Osnabrügge: "Wir wollen den bestmöglichen Rettungsdienst so günstig wie es geht. Da gibt es nur ein Nebeneinander, aber kein Miteinander." Darum plädiert er dafür, diesen Rechtsstreit bis zur letzten Instanz auszufechten. "Wir müssen uns ja auch gegenüber den Krankenkassen verantworten." "Wir wollen nicht, dass Notfalleinsätze über unsere Telefonnummern laufen", betont KBA-Chef Vollmer. "Der Rettungsdienst soll über die Notfallnummer 112 laufen, sodass die Rettungsleitstelle des Kreises Pinneberg wie die in Norderstedt die Einsätze koordinieren kann." Über die 112 werde kein KBA-Fahrzeug eingesetzt, versichert Osnabrügge. "Selbst wenn wir den Prozess verlieren." Der Kreis Pinneberg finanziere die Rettungsleitstelle und werde keine privaten Dienstleister an diesem System teilhaben lassen.

Kreissprecher Marc Trampe sagt nur: "Wir werden das Urteil jetzt erst einmal prüfen."