Geldstrafe für Quickborner, der im Februar den Elmshorner Schulleiter Claus Carstens angefahren hat

Elmshorn . Der Unfalltod von Claus Carstens am 1. Februar in Elmshorn hatte mehrere hundert Schülern und Lehrern in einen Schock versetzt. Der beliebte Rektor (58 gest.) der örtlichen Anne-Frank-Gemeinschaftsschule war an jenem Abend kurz vor 18 Uhr als Radfahrer am Steindamm von einem Auto erfasst und tödlich verletzt worden. Gestern stand der Unfallfahrer Benjamin B. aus Quickborn vor dem Amtsgericht Elmshorn und musst sich dort wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Der Tischler, der in Elmshorn arbeitet, war am Unfalltag mit seinem Wagen, einem A-Klasse-Mercedes, von der Hamburger Straße aus gekommen. Benjamin B. wollte nach rechts in den Steindamm abbiegen. Bei grünem Ampellicht lenkte der 29-Jährige um die Kurve. Er habe sich nach rechts über die Schulter nach Radfahrern und Fußgängern umgeguckt, sagte der Quickborner. "Dann hat es schon geknallt, die Scheibe kam rein. Ich habe den Mann vorher nicht eine Sekunde lang gesehen", sagte der Angeklagte mit tränenerstickter Stimme vor Gericht. Zu Beginn hatte sich Benjamin B. bei den Angehörigen des Getöteten entschuldigt. "Es tut mir furchtbar leid", sagte er in Richtung der Ehefrau von Carstens, die als Nebenklägerin auftrat. Der Elmshorner Pädagoge hinterließ auch zwei Kinder.

Der Radfahrer war bei dem Aufprall gegen die Windschutzscheibe und die Dachkante des Mercedes' geprallt und hatte dabei schwerste Kopfverletzungen erlitten. Untersuchungen ergaben, dass der Autofahrer mindestens mit 37 Kilometern pro Stunde gefahren war. Gutachter Thomas H., 46, kam vor Gericht zu dem Schluss, dass der Unfall aus Sicht des Autofahrers vermeidbar gewesen sei. Der genau Unfallhergang konnte detailliert rekonstruiert werden, weil eine Überwachungskamera einer Computerfirma am Steindamm auch den Straßenbereich erfasst und den Unfall aufgezeichnet hatte.

Deshalb kam auch heraus, dass Carstens nicht, wie zunächst angenommen, ebenfalls aus der Hamburger Straße gekommen war. Vielmehr hatte der Schulleiter sich nach einem Besuch des Computerladens aufs Rad gesetzt, um vom Parkplatz der Firma aus den Steindamm in Richtung der sogenannten Badewanne bei Grün zu überqueren. Das Licht am Rad hatte er eingeschaltet. "Er fuhr in einem Schwung mit zehn bis 14 Kilometern auf die Fahrbahn", sagte der Gutachter. Hätte aber der Angeklagte sein Tempo rechtzeitig verringert, wäre der Unfall vermeidbar gewesen, so der Gutachter. "Wenn er sein Tempo angepasst hätte, wäre es möglich gewesen, den Radfahrer zu sehen und zum Stehen zu kommen." Zeugen hatten ausgesagt, Benjamin B. habe sich nicht an den Fußgänger- und Radfahrerüberweg herangetastet, sondern sei zügig um die Kurve gebogen.

Richterin Renate Päschke-Jensen verurteilte Benjamin B. wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 40 Euro. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Quickborners hatte Freispruch gefordert. Das Gericht verhängte über Benjamin B., der seit dem tödlichen Unfall in therapeutischer Behandlung ist, ein zweimonatiges Fahrverbot.