Philipp F. soll in Seestermühe sechs Schafe auf einer Weide abgeschlachtet haben

Seestermühe/Itzehoe. Die Vorfälle liegen mehr als drei Jahre zurück. Aber sie sind Philipp F. immer noch peinlich. Mit gesenktem Blick hockt der heute 21-Jährige auf der Anklagebank des Landgerichts Itzehoe. Der junge Mann muss sich vor der Ersten Jugendkammer wegen zwei Anklagepunkten verantworten: einem Vergehen gegen das Tierschutzgesetz in sechs Fällen, tateinheitlich begangen mit einer Sachbeschädigung, sowie wegen eines vorsätzlichen Vollrauschs.

Die Vorwürfe gegen Philipp F. sind gravierend. So gravierend, dass der nicht vorbestrafte Seestermüher bereits im November 2011 vom Jugendschöffengericht Elmshorn zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden war. Das Gericht stellte in seinem Urteil "die besondere Schwere der Schuld" fest und attestierte dem Angeklagten eine "charakterliche Verwerflichkeit". Sein Verhalten gehe "über die Grenzen der Tierquälerei weit hinaus", so das Gericht weiter.

Die dem Urteil zugrunde liegende Vorwürfe datieren von Anfang Oktober 2009. Damals machte Philipp F. eine Schlachterlehre - und er soll gemeinsam mit seinem besten Freund ein regelrechtes Schlachtfeld auf einer Schafweide hinterlassen haben. Sechs tote Tiere fand der Schäfer dort vor. Allerdings waren die Tiere nicht einfach nur erstochen werden. Die Täter hatten einigen die Gliedmaßen gebrochen, anderen Körperteile abgeschnitten, wieder andere waren regelrecht ausgeweidet worden. Den materiellen Schaden bezifferte der Schäfer auf 1600 Euro.

Sie wollten Action ins Dorf beringen, hatte Mittäter Axel B. vor Gericht angegeben. Er legte vor dem Jugendschöffengericht ein Geständnis ab und benannte Philipp F. als Mittäter. Das Urteil gegen Axel B., der eine mehrmonatige Jugendstrafe zur Bewährung erhielt, ist inzwischen rechtskräftig. Philipp F. hatte vor dem Jugendschöffengericht eine Beteiligung an der Tat vehement abgestritten. Das Gericht glaubte ihm jedoch nicht.

Gegen das Urteil legte der heute 21-Jährige, der seine Schlachterlehre kurz nach den Taten abgebrochen hat, Berufung ein. Auch vor dem Landgericht blieb er bei seiner Version, dass Axel B. die bestialische Tat mit einem anderen Komplizen verübt haben muss. Der Hauptbelastungszeuge erschien trotz Vorladung nicht zu dem Gerichtstermin. Er soll nun bei der Fortsetzung des Prozesses am 13. November vernommen werden.

Die zweite Anklage spielt dann keine Rolle mehr. Im Falle der Verurteilung wegen vorsätzlichen Vollrauschs verzichtete Philipp F. auf die Berufung. In erster Instanz gab er an, keine Erinnerung an den Vorfall in Seester zu haben, der sich wenige Tage nach der Tiertötung abspielte.

Laut einem Gutachter wies der Seestermüher zur Tatzeit einen Alkoholpegel von etwa zwei Promille auf. Polizisten entdeckten den jungen Mann nach einem Zeugenhinweis schlafend am Deich, er hielt ein Schaf im Arm. Laut Anklage hatte er keine Tötungsabsichten verfolgt, sein Interesse an dem Tier war laut Zeugen sexueller Natur. Philipp F. deckte die Polizisten, die ihn weckten, mit wüsten Beschimpfungen ein. Ein Beamter bekam eine Portion Nasenschleim des Angeklagten ins Gesicht. Schließlich wurde der junge Mann zwangsweise ausgenüchtert.