Autofahrer, der in Hetlingen einen Fußgänger überfuhr, muss Geldstrafe zahlen

Hetlingen. Bernd Sch. beteuerte bis zuletzt seine Unschuld. "Ich habe niemanden gesehen, ich fühle mich nicht verantwortlich für den Unfall", sagte der 47-Jährige in seinem letzten Wort. Richterin Lore Lange sah das anders. Sie verwarf gestern nach fünfstündiger Verhandlung die Berufung des Angeklagten. Damit bleibt es bei einer Verurteilung des Haseldorfers zu einer Geldstrafe von 2700 Euro wegen fahrlässiger Tötung. Die Richterin folgte dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Verteidiger Volker Teichgräber forderte einen Freispruch.

Verhandelt wurde nun zum zweiten Mal ein tragischer Verkehrsunfall vom Vatertag 2011. Um kurz vor Mitternacht erfasste der Audi Q 7 des Markthändlers auf der L 261 zwischen Holm und Hetlingen den 23 Jahre alten Robert M. und verletzte ihn tödlich. Der junge Mann hatte mit drei Freunden an der Hetlinger Schanze gefeiert und sich dann stark alkoholisiert auf den Heimweg gemacht.

"Ich konnte diesen Unfall nicht verhindern", beteuerte der Angeklagte. Er schilderte, wie erst der laute Knall ihn darauf brachte, dass etwas passiert sein musste. "Ich habe dann drei Personen auf der Straße gesehen, die deutlich angetrunken waren. Erst dachte ich, die haben mir was gegen das Auto geschmissen." Dann entdeckte Bernd Sch. einen Schuh auf der Straße und schließlich gemeinsam mit dem Trio das Unfallopfer im Graben.

Die drei Freunde des Opfers, die sich teils auf der Fahrbahn, teils auf dem durch einen Graben abgetrennten Gehweg befanden, schilderten dem Gericht das Unfallgeschehen aus ihrer Sicht. Sie behaupteten wiederum, den Wagen des Unfallfahrers nicht wahrgenommen zu haben. "Für mich fuhr der ohne Licht", sagte Mirko P., 30. Er offenbarte jedoch, ebenso wie Marcel K. ("Ich hatte gut einen sitzen"), Erinnerungslücken durch den hohen Grad der Alkoholisierung.

Dass er mit Licht gefahren war, wusste Bernd Sch. noch. Ob es Fern- oder Abblendlicht war, dagegen nicht. Laut dem Unfallsachverständigen Thomas Hilker spielte das keine Rolle. Er wies dem Angeklagten in seinem Gutachten nach, dass er das Unfallopfer hätte sehen müssen. Mehrere Autofahrer, die vor Bernd Sch. die spätere Unfallstelle passierten, nahmen die Vatertagsausflügler wahr. "Ich wurde von einem entgegenkommenden Auto per Lichthupe gewarnt. Eine Person stand auf der Straße, eine andere kam aus dem Graben", sagte Barbara H., 52. Sie sei langsam um die Gruppe herumgefahren. "Die grölten rum, hauten auf meinen Kotflügel. Ich machte die Scheibe nicht runter, ich hatte Angst."