Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Auch in den Gemeinden des Kreises Pinneberg werden dafür Frauen und Männer zwischen 26 und 69 Jahren gesucht, die am Amtsgericht Pinneberg und Landgericht Itzehoe als Vertreter des Volkes an Strafrechtsverhandlungen teilnehmen wollen. Wählbar sind lediglich deutsche Staatsangehörige, die zudem die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Ausgeschlossen sind Menschen, die schon einmal zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft. Außer Polizisten und Richtern sind unter anderem Religionsdiener von dem Ehrenamt ausgeschlossen.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu.

Informationen zum Schöffenamt gibt es bei den Gemeinden.