Rellingen. Auf ein Neues. Zum zweiten Mal innerhalb von vier Wochen muss sich der Amtsausschuss des Amtes Pinnau am Mittwoch, 24. Oktober, mit der Frage beschäftigen, ob die Gemeinden Hasloh und Bönningstedt zusätzlich zur Kasse gebeten werden sollen. Dies hatte die Amtsverwaltung gefordert, weil sie durch das Ausscheiden beider Gemeinden zum Jahresende, die dann von der Stadt Quickborn verwaltet werden, erheblichen Mehraufwand zu leisten hätte. Beide Kommunen sollen jeweils 15 000 Euro Personalkosten und 10 000 Euro für Sachkosten tragen, so der Beschluss des Amtsausschusses, dem die Gemeindevertretungen beider Orte widersprachen. Nun muss der Amtsausschuss erneut darüber befinden. Sollte er wieder die zusätzlichen Geldbeträge einfordern, müssten Hasloh und Bönningstedt dagegen klagen.

Beide Kommunen sehen sich im Recht. Ein Kommunalexperte hatte in einer Stellungnahme erklärt, die Forderung des Amtes sei rechtswidrig. Außer der Amtsumlage gebe es für die Amtsverwaltung keine Handhabe, die amtsangehörigen Gemeinden zu finanziellen Belastungen heranzuziehen, so die Expertise. Der Leitende Verwaltungsbeamte Detlev Brüggemann hatte geltend gemacht, dass seine Mitarbeiter sehr viel Zeit damit verbringen müssten, die Akten, die die ausscheidenden Gemeinden betreffen, auszusortieren und diese nach Quickborn zu schaffen. Die Gemeinde Bönningstedt hatte 5000 Euro bereitgestellt, die für den Transport der Akten nach Quickborn bestimmt sind.

Die Sitzung des Amtsausschusses beginnt um 19.30 Uhr im Ratssaal des Rellinger Rathauses.